Werden Feuerwehrleute in 58239 Schwerte / Hansestadt an der Ruhr - " über den Tisch gezogen " - ?

Feuerwehrleute in Schwerte haben von 2001 - 2006 54 Arbeitsstunden wöchentlich geleistet. Laut EU Arbeitsrichtlinie waren aber " nur " 48 wöchentliche Arbeitsstunden erlaubt. Jetzt geht es um die Vergütung der geleisteten Mehrarbeit von 6 Arbeitsstunden wöchentlich, in dem erwähnten Zeitraum. Die Feuerwehrleute, die vor Gericht geklagt hatten, bekommen für die geleistete Mehrarbeit ca. 3000,- Euro pro Kalenderjahr vergütet.

Jetzt gilt es noch eine Lösung für ca. 22 aktive und ehemalige Feuerwehrleute in Schwerte zu finden, die nicht geklagt hatten. Die Lösung soll wie folgt aussehen : Die betroffenen Feuerwehrleute sollen eine Einzelvereinbarung unterschreiben, die für sie eine Entschädigung für die oben erwähnte Mehrarbeit in dem genannten Zeitraum von ca. 500 ,- Euro pro Kalenderjahr vorsieht. Der " Pferdefuß " an dieser Lösung ist, die Entschädigung soll aber nur gezahlt werden, wenn auch wirklich alle diese Einzelvereinbarung unterschreiben. Nach meinen Informationen hat ein Großteil der betroffenen Feuerwehrleute diese Einzelvereinbarung bereits unterschrieben und ein paar Feuerwehrleute noch nicht. In der zurückliegenden Woche, wurde dann von der Stadtverwaltung die Forderung, alle müssen die Einzelvereinbarung unterschreiben da mit Geld fließt, zurückgenommen. Aktuell sieht es so aus, jeder betroffene Feuerwehrmann der die Einzelvereinbarung unterschreibt, bekommt unabhängig ob alle die Einzelvereinbarung unterschrieben haben, die erwähnte Summe.

Festhalten muss man : Feuerwehrleute die geklagt hatten bekommen für ihre im betroffenen Zeitraum geleistete Mehrarbeit ca. 3000,- Euro jährlich vergütet. Wer nicht geklagt hatte, ca. 500 ,- Euro. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz für die geleistete Mehrarbeit ? Werden hier Feuerwehrleute benachteiligt, die nicht zum Gericht " gerannt " sind und an einer gütlichen und einvernehmlichen Lösung interessiert waren ? Was soll das für ein Zeichen für die Zukunft sein, sollen und müssen bei Unstimmigkeiten alle sofort zum Gericht " rennen " ? Wollte man mit der Forderung, alle müssen die Einzelvereinbarung unterschreiben da mit auch Geld fließt, Unfrieden und Zwietracht zwischen Arbeitskollegen provozieren und einen Gruppendruck aufbauen ?

Mit Blick auf diesen Sachverhalt ist man als Bürger einfach nur sprachlos. Wenn in der Privatwirtschaft Gewerkschaften und Arbeitgeber einen Tarifvertrag vereinbaren, bekommen die darin vereinbarten Leistungen nicht nur Gewerkschaftsmitglieder, sondern alle Arbeitnehmer. Im Fall der betroffenen Feuerwehrleute bekommen die die geklagt haben wesentlich mehr Geld, als die die nicht geklagt hatten. Nach meinen Informationen ist Bürgermeister H. Böckelühr ( CDU ) ausgebildeter Jurist. Wo war er, als über die Möglichkeit von gütlichen und einvernehmlichen Lösungen gesprochen wurde ?

Fakt ist, auch an dem anstehenden Weihnachtsfest werden wieder Feuerwehrleute für die Bürgerinnen und Bürger in Schwerte in Bereitschaft sein und im Notfall auch im Einsatz. Für mich als Bürger völlig unverständlich, es wird und wurde in Schwerte z. B. viel Geld für Gutachten ausgegeben, die dann in Schubladen im Rathaus " beerdigt " wurden und für eine ordentliche und ausgewogene Vergütung, für von Feuerwehrleuten geleistete Arbeit, ist dann kein Geld da ? Auf der anderen Seite dürfen und sollen Feuerwehrleute die in Schwerte leben, aber jede Gebührenerhöhung, wie z. B. bei der Grundsteuer b und den vielen weiteren Gebührenerhöhungen die es auch 2013 wieder gab, kräftig mit bezahlen ? Mein lieber netter Bürgermeister Heinrich Böckelühr ( CDU ), meine Empfehlung : Schämen, schämen und in diesem Jahr nicht mehr aufhören und dann im neuen Jahr da mit weiter machen. Jetzt muss ich mit diesem Artikel aufhören, weil ich die in mir aufsteigende Übelkeit nicht mehr beherrschen kann.

Autor:

Axel Ehwald aus Schwerte

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