Energieschulden - Kostenkarussell durch Nebenforderungen stoppen

Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht bei seinem Ener­gieversorger mit durchschnittlich 1.300 Euro in der Kreide. Diese alarmie­rende Zahl veröffentlichte jetzt das Statistische Bundesamt. „Hinter den Energieschulden verbergen sich jedoch nicht nur Außenstände bei Ab­schlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung bezie­hungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung, die die Versorger obendrein in Rechnung stellen“, so die Verbraucherzentrale NRW. Bei den 114 Grundversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen hat sie rund 13 zusätzliche Kostenpositionen entdeckt, die säumigen Energiekunden dro­hen können. „Für Betroffene ist die Entgeltpraxis ein Buch mit sieben Sie­geln, weil die Angaben der Versorger zu derartigen Nebenforderungen nicht einheitlich dargestellt werden und darüber hinaus vielfach missverständlich oder lückenhaft sind. Keineswegs selten ist es, dass auflaufende Nebenfor­derungen dann in keinem Verhältnis mehr zu den eigentlich ausstehenden Zahlungen stehen“, weiß Angelika Weischer, Leiterin der Verbraucherzentra­le in Schwerte, aus dem Beratungsalltag. Damit das Forderungskarussell gar nicht erst in Gang kommt, hat die Verbraucherzentrale in Schwerte zur bun­desweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung (23. bis 28. Juni 2014) ein vorbeugendes Informationspaket geschnürt:

Strom zuerst bezahlen:
Wie die Miete sollten die Abschläge für Strom und Gas regelmäßig und pünktlich bezahlt werden. Denn gerät der Kunde dabei in Ver­zug, kann der Energieversorger die Belieferung einstellen. Abschläge und Jahresendabrechnungen sind daher vor allen anderen Rechnun­gen zu begleichen. Wer Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt bezieht, kann die Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen. Ein formloser Antrag direkt bei der entsprechenden Behörde reicht dafür aus.

Unterjährige Abrechnung prüfen:
Wenn der Stromverbrauch nicht nur einmalig mit der Jahresrech­nung, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich abgerechnet wird, baut das dem Auflaufen hoher Nachzahlungsbeträge vor. Doch Vor­sicht: Viele Versorger lassen sich dieses vorbeugende Mittel gegen Energieschulden oft extra und teuer bezahlen! Vorher unbedingt die Kosten für eine unterjährige Abrechnung prüfen! Auch ein regelmäßiges Ablesen der Zählerstände trägt dazu bei, Stromverbrauch und -kosten im Blick zu behalten.

Sperre unbedingt vermeiden:
Eine Stromsperre zu vermeiden ist leichter als einen gesperrten An­schluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen dabei weitere Kosten an – denn sowohl die Sperrung (Preisspanne zwischen 12,50 und 95,20 Euro) als auch die Entsperrung (Preisspanne zwischen 14,88 und 120,20 Euro; Erhebungszeitpunkt 31. Dezember 2013) kosten Geld, was sich in noch höheren Forderungssummen niederschlägt. Bei Jahresrechnungen lohnt es sich, mit dem Versorger über Mög­lichkeiten zur Ratenzahlung zu verhandeln. Die Raten sollten so be­messen sein, dass sie aus dem verfügbaren Einkommen und über einen längeren Zeitraum neben den laufenden Abschlägen bezahlt werden können. Achtung: Bei Zahlungen muss unmissverständlich klargestellt werden, welcher Anteil der Summe auf laufende Ab­schlagszahlungen entfällt und welcher auf die Altforderung. Hierdurch werden erneute Zahlungsrückstände vermieden.

Nebenforderungen einem Kosten-Check unterziehen:
Es gibt eine große Kostenspanne, wie viel Versorger säumigen Zah­lern zum Beispiel für eine Mahnung in Rechnung stellen. So hat die Verbraucherzentrale NRW bei einer Erhebung unter den NRW-Grundversorgern hierfür Beträge zwischen 1,50 und 7 Euro pro Mah­nung ermittelt (Stand: 31. Dezember 2013). Deshalb empfiehlt es sich, die Abrechnungen des Energieversorgers genau zu prüfen. Wer Zweifel hat, ob die in Rechnung gestellten Nebenforderungen in die­ser Höhe gerechtfertigt sind, sollte dieser Teilforderung widerspre­chen und nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag überweisen. Strit­tige Rechnungsposten sollten durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt überprüft werden. In jedem Fall lohnt es sich, mit dem Versorger darüber zu verhandeln.

Ein kostenloses Infomaterial mit Tipps zur Vermeidung einer Stromsperre gibt’s zum Abholen in der Beratungsstelle am Westwall 4.

Autor:

Angelika Weischer aus Schwerte

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