Tipps zum Start in den Urlaub - für eine entspannte Reise

T i p p s  z u m  S t a r t  i n  d e n   U r l a u b

Wenn mit den Sommerferien die Reisezeit beginnt, sind zeitliche Pannen bei der Anreise zum Urlaubsort nicht immer vermeidbar. Damit der Erholung nichts im Wege steht, sollte die Reise sorgfältig geplant werden.

Für einen problemlosen Ferienstart gibt die Schlichtungsstelle Nahverkehr Tipps. Sie empfiehlt, einen großzügigen Zeitpuffer zwischen Ankunft am Flughafen und der vorgeschriebenen Eincheckzeit einzuplanen. Dabei sollten auch die Wege auf dem Flughafengebäude einkalkuliert werden.

Rechtzeitiger Abfahrts-Check:
Bevor die Haustür verschlossen und zu den Koffern gegriffen wird, sollte geprüft  werden, ob Busse und Bahnen auch planmäßig und pünktlich fahren. Informationen zu kurzfristigen Fahrplanänderungen oder Baustellen finden Fahrgäste auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen.

Die Deutsche Bahn liefert neben Fahrplanauskünften auch Informationen über alternative Verbindungen bei Verspätungen und Ausfällen.

Für die geplante Fahrt kann bis eine Stunde vor der Abfahrt ein Verspätungsalarm aktiviert werden. Telefonische Fahrplanauskünfte zum Nahverkehr in NRW erhalten Kunden "rund um die Uhr" über die "Schlaue Nummer" des Kompetenz Centers Fahrgastinformation 01803/504030.

Kombi-Angebote nutzen:
Viele Reiseveranstalter bieten Kombi-Tickets- zum Beispiel Rail&Fly der Deutschen Bahn (DB) zu den Flughäfen in NRW an. Die Deutsche Bahn empfiehlt, die Zugverbindung so auszuwählen, dass man mindestens 2 Stunden vor Schließung am Check-In-Schalter ankommt. Rail&Fly-Fahrkarten gelten jeweils am Tag vor dem Abflug sowie am Ankunftstag und dem Folgetag.

Bei Zeitnot Umstieg auf Taxi- die Mobilitätsgarantie NRW:
Ist ein Zug verspätet oder wird ein Anschluss verpasst, ist es oft ratsam, rasch aufs Taxi umzusteigen, um Bus, Flieger oder das Schiff noch rechtzeitig zu erreichen. Ob die Kosten erstattet werden, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt NRW-Urlauber von zu Hause aus starten und welches Ticket sie nutzen.

Nahverkehrskunden mit einem Verbund- oder einem NRW-Tarifticket haben in punkto Taxikosten bessere Karten als Reisende mit anderen Fahrscheinen, da sie ggf. die Mobilitätsgarantie NRW nutzen können (www.mobigarantie-nrw.de):

Zeichnet sich eine Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten an der Abfahrtsstelle oder sogar ein Ausfall ab, werden Ihnen nach der Mobilitätsgarantie bis zu 25,- Euro an Taxikosten erstattet.

Wer zwischen 20.00 Uhr und 05.00 Uhr vom Bahnhof oder seiner Haltestelle nicht starten kann, erhält maximal 50 ,- Euro ersetzt.

Wird anstatt eines Taxis ein Fernverkehrszug ab der Abfahrtshaltestelle genutzt, übernehmen die NRW-Verkehrsunternehmen sogar die gesamten Kosten.

Abbruch der Reise:
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast
• von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen oder
• sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn er nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren ist
oder
• sich den bereits genutzten und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn er die Reise abgebrochen hat und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren ist.

Verspätete Ankunft am Zielbahnhof:
Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten werden 25 % des Fahrpreises erstattet. Kommt der Kunde sogar mehr als 120 Minuten zu spät an, stehen ihm nach den Fahrgastrechten 50 % des Fahrpreises als Kompensation zu. Bis 80,- Euro der Taxikosten werden bei einer nächtlichen Zugverspätung von mindestens einer Stunde und planmäßiger Ankunftszeit zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr gezahlt. Bleiben Reisende wegen einer Verspätung ohne einen möglichen Anschlusszug nachts am Gleis stehen, müssen die Bahnunter-nehmen in einem solchen Fall angemessene Übernachtungskosten übernehmen.

Bei Reisebuchungen, in denen Bus oder Bahn nur als Behelfs-, nicht aber das Haupttransportmittel sind, wie z.B. Rail&Fly, sollten sich Urlauber wegen der Übernahme der Taxikosten zunächst an den Reiseveranstalter wenden.

Bei Fragen zur Abfahrtsplanung oder zu Erstattungsansprüchen bei entstandenen Kosten hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Kontakt unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de . Dort gibt es weitere Informationen zum Nahverkehr in NRW und Hilfe im Streitfall mit einem Verkehrsunternehmen.

Probleme mit der Fahrkarte:
Zeigt sich bei der Fahrkartenkontrolle, dass nicht das richtige Ticket gewählt wurde, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,-Euro gefordert. Im Zweifelsfall kann gegen eine solche Forderung Einspruch eingelegt werden. Achtung: "Dafür gelten teilweise kurze Fristen".

Wie lange Zeit ist, kann man dem Forderungsbeleg, der bei der Kontrolle ausgehändigt wird, entnehmen. Es reicht aus, innerhalb der Frist den Einspruch zu erklären, eine Begründung kann nach dem Ende der Reise eingereicht werden.

Beschwerden:
Sollte eine Reise nicht erwartungsgemäß verlaufen, ist der erste Ansprechpartner die Beschwerdestelle des Verkehrsunternehmens. Die Adresse finden Sie auf der jeweiligen Homepage. Bei Fragen können sich die Fahrgäste auch an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden.

Schlichtung:

Wenn mit dem Verkehrsunternehmen keine Einigung erzielt werden kann, kommt eine Schlichtung in Betracht. Unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de finden Sie online ein Antragsformular.

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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