Den Balkon genießen ohne Streit mit dem Nachbarn

Die ersten warmen Tage haben viele Mieter wieder auf ihre Balkone und Terrassen gelockt. Und manchem brachte dies gleich eine Beschwerde des Nachbarn ein. Hier ein paar Tipps vom Deutschen Mieterbund Dortmund, wie man den Balkon genießen kann – ohne Streit mit dem/den Nachbarn.

„Grundsätzlich darf jeder Mieter seinen Balkon oder seine Terrasse nutzen, wie es ihm gefällt“, erklärt Susanne Neuendorf, Geschäftsführerin den DMB Mieterbund Dortmund. „Grenzen setzen ihm allerdings der Mietvertrag und die Rechte seiner Nachbarn.“ Haben Mieter und Vermieter im Mietvertrag Nutzungsregeln für Balkon oder Terrasse vereinbart, muss der Mieter sie auch beachten. Und er darf nicht vergessen, dass außer ihm noch andere Menschen im Hause wohnen, die Wohnung und Terrasse nach ihren Bedürfnissen nutzen möchten. Das bedeutet auch die Pflicht zur Rücksichtnahme.

Jeder Mieter darf Balkon oder Terrasse mit entsprechenden Möbeln ausstatten und dort auch mit Freunden essen, trinken und feiern. Soll gegrillt werden, ist dies mit einem Elektrogrill kein Problem. Wird ein Holzkohlegrill benutzt, muss er so platziert werden, dass die Rauchschwaden nicht die darüber liegenden Räume und Balkone einnebeln und die Nachbarn gezwungen werden, Türen und Fenster zu verschließen.

Natürlich gelten auch auf dem Balkon und der Terrasse die Ruhezeiten. Ab 22 Uhr muss der Geräuschpegel so reduziert werden, dass die Nachbarn nicht gestört werden und auch schlafen können.

Die Dekoration seines Balkons ist natürlich auch Sache des Mieters. Der Mieter darf Blumenkübel, -kästen und -töpfe bepflanzen und aufstellen. Werden sie auf die Balkonbrüstung gestellt oder außen angehängt, müssen sie so gesichert sein, dass sie auch bei Starkregen oder Sturm nicht herabfallen und Verletzungen oder Schäden verursachen.

Das Gießen der Blumen muss so vorsichtig erfolgen, dass sich keine Sturzbäche auf die unten liegenden Flächen ergießen. Das Herabfallen weniger Tropfen muss der Nachbar unten allerdings hinnehmen. Dasselbe gilt für herabfallende Blütenblätter. Ein Blätterregen ist eine unzumutbare Störung für den Nachbarn und muss nicht geduldet werden.

Das Reizthema Rauchen ist ebenfalls immer wieder Streitpunkt. „Leider schlagen hier die emotionalen Wellen oft hoch“, stellt Susanne Neuendorf fest. „Dabei gilt hier nichts anderes, als in allen anderen Bereichen der Balkon- und Terrassennutzung.“ Also darf grundsätzlich jeder Mieter im Bereich seiner Wohnung, und dazu gehören Balkon oder Terrasse, auch rauchen. Er darf seine Nachbarn hiermit jedoch nicht über alle Maßen beeinträchtigen.

Die meisten Streitigkeiten können vermieden werden, wenn die Nachbarn miteinander reden. Der Nachbar, der sich gestört fühlt, sollte dies dem Nachbarn, der stört, sachlich sagen. Wenn beide einander zuhören und auch Verständnis für die Bedürfnisse des anderen aufbringen, kann eine friedliche Lösung gefunden werden. „Rauchen kann der Mieter vielleicht in einer Ecke, aus der der Rauch nicht direkt zum Nachbarn nach oben zieht; Blumen gießen kann man zu einer Zeit, in der der Nachbar in der Regel nicht unten sitzt“, erklärt die Geschäftsführerin des DMB Mieterbund Dortmund. „Nur wenn der Mieter beim Nachbarn in jeder Weise auf taube Ohren stößt und immer weiter gestört wird, sollte er den Vermieter einschalten. Denn der ist als Vertragspartner der Mieter verpflichtet, erhebliche Beeinträchtigungen zu unterbinden.“

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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