Nach dreieinhalb Jahren: Klage scheitert kläglich

Eine eher bescheidene Leistung erbrachte das zuständige Gericht bei der Bearbeitung einer Klage Selmer Einwohner gegen Gebührenbescheide zur Abwassergebühr aus 2014. Nach etwa dreieinhalb Jahren stellte das Gericht fest, dass die Bescheide zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht rechtskräftig - und damit nicht beklagbar waren.

Nicht nur sehr ernüchternd für die Klagenden - auch schwierig für die rechtskundigen Menschen, die sie begleitet haben - sie hätten das wohl erkennen müssen. Insgesamt irgendwie kein Ruhmesblatt.

Inzwischen sind die Bescheide aus 2014 nicht mehr beklagbar - alle Fristen sind verstrichen. Ob ein Neueinsatz mit den Bescheiden aus 2017 oder 2018 machbar ist, blieb heute offen. Einen Spitzenplatz nehmen die Selmer Abwasssergebühren inzwischen nicht mehr ein - gut 20 Kommunen in NRW liegen deutlich über den Selmer Sätzen.

Autor:

Jesaja Michael Wiegard aus Selm

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