Antrag auf NPD-Verbot abgelehnt – war zu erwarten aber in der Begründung des Verfassungsgerichts mehr als unverständlich

Heute wurde seitens des Verfassunggerichts der Antrag auf NPD-Verbot abgelehnt.

Die Ablehnungsbegründung wegen fehlender ausreichender Vorlagen machte deutlich, dass schon längst den Antragstellern signalisiert werden konnte, weshalb deren Antrag keine Erfolgschancen hat und zurückzuziehen ist oder ergänzt werden müsse. Unverständliche Zeitverzögerung!

In der Aufzählung nicht ausreichender Aktivitäten seitens der NPD, ein Verbot zu verhängen, ist gerade in der heutigen Zeit wachsenden Terrors mehr als unverständlich – ja, kann fast verstanden werden, als müsse durch die NPD erst noch feste aufgemischt werden, um dann vielleicht für ihr Verbot auszureichen.
In der Ablehnungsbegründung sinngemäß zu erkennen: Verfassungsfeindlich aber noch nicht genug im Tätigwerden belegbar für Verbot – ist das nicht schlimm!

So erscheint das ganze Verfahren samt des Ausgangs mit der Ablehnung des Antrages auf NPD-Verbot schier als Beleg dafür, wie verklemmt Deutschland trotz aktueller Notwendigkeiten zu Handeln in der Lage ist – sich selbst im Wege steht.
Ein Positives hat alles aber hoffentlich: Diese Peinlichkeit hat ein Ende.

Autor:

Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Alpen

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