Sprockhövel
Aus RTW geflüchtet – Mit Polizeibeamten gekämpft - Geldstrafe

Archivbild: Systembild RTW und NEF

Ein 36-jähriger aus Sprockhövel hatte sich jetzt wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte vor dem Strafrichter zu verantworten. Sein „Ausraster“ gegenüber den Beamten wurde mit einer Geldstrafe von 700 Euro quittiert.

Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt und mehrfach vorbestraft. Wäre er doch einfach den Weisungen der Polizeibeamten gefolgt, die nur um sein Wohl besorgt waren.
Anwohner hatten Anfang November 2020 eine alkoholisierte hilflose Person in einem Hauseingang auf der Bredenscheider Straße gemeldet. Innerhalb weniger Minuten war dann ein Rettungswagen vor Ort. Die gutgemeinte Betreuung der RTW-Besatzung fand beim Angeklagten allerdings keine Anerkennung, er randalierte und flüchtete aus dem Rettungswagen. Der ebenfalls eingesetzte Notarzt erkannte aber eine Eigengefährdung des Patienten und ließ die Polizei nach ihm suchen.
Auf der Glückauf-Trasse in Höhe des Gedulderweges sahen die Polizeibeamten den Gesuchten und forderten diesen auf, stehen zu bleiben und sich auszuweisen. Das ignorierte allerdings der Angeklagte, so dass die Beamten hinter ihm herliefen und versuchten festzuhalten.

Wilde Rangelei auf der Bahntrasse

Das Ergebnis war dann nicht nur eine wilde Rangelei, sondern ein Kampf auf der Bahntrasse. Der kräftige Angeklagte versuchte auf die Beamten einzuschlagen und verletzte auch einen leicht an der Hand. Diese wiederum benötigten Verstärkung und setzten verschiedene Polizeitechniken ein, um ihn zu Boden zu bringen und fesseln zu können. Im Polizeigewahrsam wurde später eine Alkoholkonzentration von 1,85 Promille festgestellt.
„Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut“, sagte der 36-jährige Angeklagte und führte seinen Ausraster auf kräftigen Alkoholgenuss zurück, den er am Tage der Tat nach dreimonatiger erfolgreicher Abstinenz konsumiert hatte.
Der Staatsanwalt berücksichtigte das Geständnis des Angeklagten, seine Reue und seine Alkoholisierung bei der Widerstandshandlung und beantragte für den vom Arbeitslosengeld lebenden Angeklagten eine Geldstrafe von 900 Euro zu verhängen.
Richter Kimmeskamp blieb dann mit seinem Urteil „Im Namen des Volkes“ etwas unter dem Antrag des Staatsanwaltes. 700 Euro muss der Angeklagte jetzt wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte zahlen. Zahlt er nicht, muss er 70 Tage in`s Gefängnis. Noch im Gerichtssaal wurde das Urteil rechtskräftig.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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