Geschäfte dürfen endlich wieder Kunden begrüßen
Shoppen mit Termin

Annette Müller darf wieder ihr Ladengeschäft öffnen. Foto: Pielorz
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Wer shoppen gehen möchte, muss sich in der Regel aktuell erstmal einen Termin holen. Doch die Einzelhändler sind froh, dass es überhaupt wieder losgeht. Dabei gelten höchst unterschiedliche Regeln für die einzelnen Branchen. Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen in NRW in der Inzidenz zwischen 35 und 100 pro 100.000 Einwohner jetzt unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Apotheken oder Drogerien: Nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen über 800 qm gilt ein Kunde pro zwanzig Quadratmeter). Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels – beispielsweise Mode- oder Schuhgeschäfte - dürfen nun Termin-Shopping („Click & Meet“) anbieten, aber nur mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter. Eine Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig. Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind auch bei Einhaltung der Hygienevorgaben wieder zulässig. Wenn der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
Auch in Sprockhövel erweitern die Einzelhändler ihr Angebot, wo immer es geht. Erstmalig trifft man bei Modegeschäften oder Geschäften für Innendekoration wieder auf geöffnete Türen. In der Tür steht in der Regel ein Tisch, rot-weißes Flatterband und Desinfektion gibt es auch. Froh darüber, dass die Kunden Termine buchen und in den Laden kommen, ist beispielsweise Annette Müller. Sie arbeitet auch in der WIS aktiv mit und hat vor Corona bei allen Angeboten wie Late Night Shopping oder Stadtfest mitgemacht. Zwei Personen dürfen sich jetzt gleichzeitig in ihrem Geschäft aufhalten. „Die Termine laufen ganz gut“, sagt sie. „Es sind auch Kunden dabei, die in Vergangenheit irgendwo online geshoppt haben, davon aber ziemlich enttäuscht waren, weil die Sachen einfach nicht richtig passten. Jetzt nutzen sie die Gelegenheit, wieder persönlich einzukaufen. In Gesprächen mit dem Kunden kann ich beraten und sehe eben, was ihm schmeichelt und was nicht.“ Außerdem entdeckt man vor Ort natürlich auch schon einmal eine neue Farbe oder einen neuen Schnitt, den man ganz spontan ausprobieren kann.
Schutzmaßnahmen werden natürlich immer noch großgeschrieben. Dabei ist die Gefahr, sich im Einzelhandel zu infizieren, nach Untersuchungsergebnissen verschwindet gering. Eine neue Studie fußt auf den Ergebnissen dreier Untersuchungen: auf der Befragung von Einzelhandels-Unternehmen durch die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik), die Analyse von Daten der BARMER Krankenkasse zu den an Corona erkrankten Berufsgruppen sowie der Auswertung von epidemiologischen Daten durch die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Allesamt belegen: Das Infektionsrisiko bei der Arbeit im Einzelhandel ist nicht erhöht. Ausgewertet wurden unter anderem Daten aus elf Einzelhandels-Unternehmen mit rund 331.000 Beschäftigten. Zwischen Mitte März und Ende Oktober 2020 erkrankten etwa 0,6 Prozent der Beschäftigten an dem Virus. Demgegenüber infizierte sich im gleichen Zeitraum etwa 0,8 Prozent der Allgemeinbevölkerung. Somit liegt der Anteil der erkrankten Beschäftigten sogar unter dem Mittel der entsprechenden Altersgruppe in der Allgemeinbevölkerung. Dabei habe es keine wesentlichen Unterschiede in den betrachteten Handelsbereichen gegeben. So sei etwa im Lebensmitteleinzelhandel, der in allen Lockdown-Phasen geöffnet hatte, die Infektionshäufigkeit unauffällig geblieben.

Studie: Geringes Infektionsrisiko

„Eine wesentliche Rolle für das geringe Infektionsrisiko spielen sehr wahrscheinlich die von den Unternehmen ergriffenen Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel die Abtrennungen an den Kassen und Bedientheken, Abstandsregeln, die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die verstärkte Lüftung und die verstärkte Reinigung“, so Dr. Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der BGHW. Die derzeitigen Regelungen für die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen reichen nach aktueller Kenntnis offensichtlich aus, um einen effektiven Schutz der Beschäftigten vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gleichzeitig auch den Kunden zu schützen.
Skeptisch bleibt der Handel aber dennoch. Denn wenn die Inzidenzzahl der Gradmesser für die Öffnung ist, dann könnte es bald wieder schwierig werden. Durch die zunehmenden Kontakte und die vermehrten Testungen kann die Inzidenz wieder steigen und die eben erst geöffneten Geschäfte müssten wieder schließen. Doch erstmal freuen sich alle über die Chance, vor Ort shoppen gehen zu können.

Annette Müller darf wieder ihr Ladengeschäft öffnen. Foto: Pielorz
Freude auch im Spielwarengeschäft. Stöbern ist erlaubt! Foto: Pielorz
Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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