Weniger säumige Zahler - Forderungsmanagement der Stadt funktioniert

Auch die Stadt Hattingen "ächzt" unter den Kosten und unterliegt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dem Stärkungspaktgesetz. Das Land unterstützt gemäß § 3 des Stärkungspaktgesetzes auch die Stadt Hattingen.

5 Millionen Euro Außenstände

Während sich die Schulden der Stadt Hattingen auf etwa 200 Millionen Euro belaufen, betragen die offenen Forderungen der Verwaltung rund 6,9 Millionen Euro. Zieht man die Forderung gegenüber dem Land aus den Flüchtlingskosten in Höhe von ca. 1,9 Millionen ab, verbleiben ca. 5 Millionen Euro an Außenständen.

Das Forderungsmanagement der Stadt Hattingen, dem Fachbereich Finanzen mit seinem Leiter Michael Wichmann unterstellt, nutzt mit der entsprechenden Finanzsoftware die Möglichkeit, die säumigen Zahler mit monatlich 2 Mahnläufen an die Zahlungen zu erinnern.

Über 5.900 säumige Zahler

Im Jahre 2015 wurden 5.953 Mahnungen verschickt. Die Erfolgsquote lag hierbei bei 74,02 Prozent. Ignorieren die säumigen Zahler die Zahlungsaufforderung, werden neben dem Vollstreckungsinnendienst auch Vollziehungsbeamte im Außendienst tätig.

"Der Gesamtbetrag der Außenstände betrifft nicht nur das laufende Jahr, sondern kann auch aus den Vorjahren stammen", erläuterte Michael Wichmann dem Stadtspiegel gegenüber.

Die Höhe der offenen Forderungen aus säumigen Unterhaltszahlungen soll in der öffentlichen Ratssitzung am Donnerstag, 6.10.2016, ab 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Hattinger Rathauses unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen und Anregungen aufgrund einer entsprechenden Anfrage eines Ratsmitgliedes dem Rat mitgeteilt werden.

Würden alle säumigen Zahler pünktlich zahlen, hätte die Stadt mehr Geld und könnte außerdem Personal anders einsetzen.

Jetzt erst Gesamt-Jahresabschluss 2010

"Sollte jemand erstaunt sein, dass erst in der Ratssitzung am 6.10.2016 der Gesamt-Jahresabschluss 2010 der Stadt Hattingen verabschiedet wird, so sollte man auch wissen, dass Hattingen damit bei den Kommunen im EN-Kreis noch ganz vorne liegt, nur die Kreisverwaltung war schneller als wir", so Michael Wichmann und erklärt: "Die Stadt Hattingen ist verpflichtet, für den `Konzern Stadt Hattingen´ einen Gesamtabschluss aufzustellen. Einbezogen werden neben dem Jahresabschluss der Stadt auch beispielsweise die Stadtwerke Hattingen GmbH und die Stadtwerke Netz GmbH als `Konzerntöchter´".

Diese allgemeine Verzögerung bei Städten und Gemeinden im Hinblick auf ihre Jahresabschlüsse haben ihren Grund in der Umstellung von der kameralistischen auf die im damals "Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF) vorgeschrieben "doppelte Buchführung" (Doppik).

Daher kommt es etwa ebenfalls, dass die Stadtverordneten- so sieht es zumindest der Beschlussvorschlag vor - morgen Bürgermeister Dirk Glaser, obschon 2010 noch gar nicht im Amt, für den damaligen Gesamtfehlbetrag des Gesamtabschlusses 2010 in Höhe von 25.323.370.86 Euro die Entlastung erteilen (sollen).

Dagegen werden jetzt im Oktober der neue Haushalt 2017 sowie die mittelfristige Finanzplanung und der Stellenplan eingebracht und voraussichtlich Anfang Dezember verabschiedet.

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Ergänzung / Erläuterung (v. Roland Römer)

Stichwort Gesamtabschluss
>Der Gesamtabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln.

>Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. November 2015 ist lediglich die Prüfung, Testierung und Feststellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 und 2015 notwendig. Auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 wird verzichtet. Sie sind dem Gesamtabschluss 2015 lediglich als Anlage beizufügen.

>Die Frist für diese ursprünglich per Landesgesetz eingeräumte "Erleichterung" endet am 30. Juni 2017.

>Michael Wichmann : "Das zu schaffen war sehr ambitioniert. Aber wir sind auf einem guten Weg und werden den Termin einhalten können. Danach sind wir wieder auf dem Laufenden".

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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