Inzidenzstufe 2 erreicht
Weitere Lockerungen im Kreis Unna

Weitere Lockerungen werden im Kreis Unna erwartet. Grafik: Sikora
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  • hochgeladen von Carolin Plachetka

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50. Das Land hat dies am Freitag, 4. Juni offiziell festgestellt. Damit treten ab Sonntag, 6. Juni mit der Inzidenzstufe 2 weitere Lockerungen in Kraft. So sind etwa private Veranstaltungen erlaubt (keine Partys) und auch die Innengastronomie darf wieder öffnen.

Kreis Unna. Das Land regelt in der Coronaschutzverordnung, was erlaubt ist und was nicht. In drei Stufen soll gelockert werden. Bisher war der Kreis Unna in Stufe 3 und erreicht jetzt Stufe 2. Die greift bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 35,1. Auf einer Sonderseite erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, was in Stufe 2 gilt. 


Zentrale Punkte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt.
Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
Die Zuordnung zu Inzidenzstufe 1 erfolgt mit Wirkung für den übernächsten Tag, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liegt. Die relevanten Inzidenzen für alle kreisfreien Städte und Kreise – auch für den Kreis Unna – werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html in einer Tabelle veröffentlicht.
Alle Details sind auf der genannten Sonderseite des Ministeriums nachzulesen sowie in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona.

Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

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