Zuschüsse für erneuerbare Energien
Tipps der Verbraucherzentrale zum Heizungsaustausch

Wer künftig auf erneuerbare Energien setzt, kann Zuschüsse vom Staat erhalten. Foto: LK-Archiv/C. Krehl
  • Wer künftig auf erneuerbare Energien setzt, kann Zuschüsse vom Staat erhalten. Foto: LK-Archiv/C. Krehl
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 Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang diesen Jahres höhere Zuschüsse erhalten: Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt im günstigsten Fall der Staat – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent.

Kamen. Die erhält man allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt. „Grün ist Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket“, sagt Michael Näfe Energieberater der Verbraucherzentrale in Kamen. „Ohne erneuerbare Energien gibt es keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollte man im Einzelfall genau prüfen und nicht nur auf die maximale Förderung abzielen.“ Er hat einige aktuelle Punkte rund um den Heizungsaustausch zusammengestellt:

  • Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Klassisch ist bei diesen sogenannte Hybridheizungen die Einbindung einer Solarwärmeanlage, aber auch eine Wärmepumpe kann mit einer Gasheizung kombiniert werden. Anlaufstelle für diese Förderungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
  • Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozentpunkte, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent.
  • Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel, dass Wärmespeicher und Steuerung für eine Solarwärmeanlage bereits eingebaut werden, die Kollektoren aber erst später aufs Dach kommen. Dass das auch tatsächlich geschieht, wird in Stichproben überprüft.
  • Alle geförderten Systeme können die laufenden Heizkosten senken – wenn die Bedingungen stimmen. Eine Wärmepumpe etwa läuft nur effizient, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pelletheizungen, Gaskessel und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger gefördert als bislang: 20 statt wie bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank (www.kfw.de) fließen. Alternativ können Privatleute dieselbe Summe über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.
  • Wer erst nach 2002 in sein Eigenheim gezogen ist, sollte eine alte Heizung ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik ersetzen, bevor sie 30 Jahre alt ist. Dann gilt nämlich eine gesetzliche Austauschpflicht – und damit ist jegliche Förderung ausgeschlossen.

Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung eines Heizungsaustauschs und Tipps zu Fördermitteln gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW. Terminvereinbarungen sind unter Tel. 02307/ 43801-01 sowie online unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung möglich.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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