Schnell helfen in Notlagen
Bürgermeister setzt auf breite Entlastungen bei Bürgern in finanziellen Notlagen

Corona-Pandemie: Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel setzt auf breite Entlastungen bei Bürgern in finanziellen Notlagen. | Foto: Stadt Sundern
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Alle Steuerarten, die direkt von der Stadt Sundern erhoben werden, können jetzt gestundet  werden, auch ohne die hohen  Stundungszinsen. Dies gilt für alle Steuerzahler, die in der Folge der CoronaKrise in finanzielle Notlagen geraten. Das teilte Bürgermeister Ralph Brodel mit.

Die  Besonderheit ist, dass tatsächlich alle  Steuerarten gestundet werden können. „Es  macht ja keinen Unterschied, ob ich als  Unternehmer in eine Notlage gerate oder als  Arbeitnehmer, der gerade seine Grundsteuer nicht bezahlen kann. Selbst die Hundesteuer kann für  manche jetzt gerade eine nicht mehr aufzubringende Belastung darstellen“, so Bürgermeister Ralph  Brodel. 

"Not ist Not"

Während man ansonsten häufig im Land nur von der Stundung der Gewerbesteuern spreche, gehe  Sundern damit einen erheblichen Schritt weiter. „Natürlich sind unsere Unternehmen immens  wichtig und stellen das wirtschaftliche Rückgrat für Sundern dar“, so der Bürgermeister, „aber Not ist  Not, ob jetzt der Hauseigentümer, Hundebesitzer oder Unternehmer nicht mehr weiterweiß. Deshalb  verzichten wir dann ja auch auf die sonst üblichen Stundungszinsen.“  

Antrag online

Daneben hat die Verwaltung das Antragsverfahren auch vereinfacht und direkt online gestellt. „Wir haben es so einfach gestaltet  wie möglich, aber natürlich muss man schon ein wenig Zeit investieren“, so Brodel. Zu erreichen sind  die Anträge einfach über die Online‐Seite der Stadt. „Hier haben wir auch noch weitere  Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger gebündelt, die weitere Informationen suchen. Von  Gesundheit bis hin zu Wirtschaftshilfen. Daran sind alle Abteilungen im gesamten Rathaus beteiligt  und das funktioniert seit dem ersten Tag wunderbar, dank dem immensen Einsatz meiner  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so der Verwaltungschef. 

Wie erreiche ich die Stundungsanträge 

Steuerpflichtige Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, die von der Corona‐Krise wirtschaftlich  betroffen sind, können steuerliche Erleichterungen und Hilfen vom Land und auch von der Stadt  Sundern in Anspruch nehmen. Bei der Stadt Sundern können Anträge auf Stundung (Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub) für  Gewerbesteuern, Grundsteuern und Aufwandssteuern (z.B. Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer) bei  der Stadt Sundern gestellt werden. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen  infolge der CoronaPandemie dient, wird vorerst auf die Festsetzung von Stundungszinsen verzichtet.  Ein Antrag mit kurzer Begründung ist jedoch erforderlich.  

Beantragung

Für die Beantragung von Stundungen hat die Stadt Sundern auf ihrer Startseite unter  www.sundern.de Informationen und vereinfachte Antragsformulare eingestellt, die ab sofort genutzt  werden können. Daneben besteht für alle Gewerbesteuer‐, Einkommensteuer‐, Körperschaftsteuer‐ und  Umsatzsteuerpflichtigen die Möglichkeit, einen Antrag auf Herabsetzung der steuerlichen  Vorauszahlungen zu stellen. Für diese Steuerarten ist eine vereinfachte Antragsstellung bei der  Finanzverwaltung des Landes NRW möglich. Bei der Stadt Sundern kann nur die Herabsetzung der  Vorauszahlungen der Gewerbesteuer beantragt werden. Auch für diese steuerlichen Hilfen können ab sofort vereinfachte Antragsvordrucke nicht nur des  Landes, sondern auch der Stadt Sundern über die Startseite der Stadt www.sundern.de genutzt  werden.   Bei Rückfragen werden alle Betroffenen gebeten, sich direkt an die im Internet genannten  Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sundern zu wenden.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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