Anleinpflicht

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Politik
Künftig darf man sich in Bushaltestellenhäuschen nur aufhalten, wenn man auf den Bus wartet. | Foto: Thiele

Änderungen der Straßenordnung beschlossen
Kein Alkohol am Bushäuschen

Künftig darf man sich in Bushaltestellenhäuschen nur aufhalten, wenn man auf den Bus wartet. Diese und weitere Änderungen der Straßenordnung haben die Mitglieder des Betriebsausschusses 1 in der vergangenen Sitzung mehrheitlich beschlossen. Das Ergebnis wurde in der Ratssitzung am Donnerstag (4. Juli) bestätigt. „Wenn es regnet, darf man sich natürlich unterstellen“, erläutert der Erste Beigeordnete Michael Eckhardt im Gespräch mit dem Stadtanzeiger. Allerdings hätten sich an manchen Häuschen...

  • Castrop-Rauxel
  • 06.07.19
  • 1
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