Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber

Beiträge zum Thema Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber

Wirtschaft

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Unternehmen ab 20 Beschäftigte müssen bis zum 31.03.2022 ihre Daten zur Beschäftigung von Menschen mit einem Grad der Behinderung an die Arbeitsagentur melden

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Die Arbeitsagentur prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch....

  • Essen
  • 22.02.22
Wirtschaft
Die Agentur für Arbeit Wesel teilt mit: Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind bis spätestens zum 30. Juni 2020 möglich. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. | Foto: LK-Archiv

Corona-Krise: Keine Säumniszuschläge, bei Anzeige bis spätestens 30. Juni 2020
Frist-Verlängerung für Arbeitgeber: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Kreis Wesel

Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind bis spätestens zum 30. Juni 2020 möglich. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Das teilt die Agentur für Arbeit Wesel mit. Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung  schwerbehinderter Menschen. Keine Säumniszuschläge Bei einer Anzeige-Erstattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird das Versäumen...

  • Wesel
  • 26.03.20
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.