Bahntrassen

Beiträge zum Thema Bahntrassen

Natur + Garten
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Gehölze dürfen nur bis zum 1. März geschnitten werden. Lebensräume für Tiere erhalten

Der Frühling kommt – und mit ihm die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten erhalten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt,...

  • Marl
  • 17.02.17
  • 2
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