Corona Schutzverordnung

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Der Sonsbecker Bürgermeister Heiko Schmidt weist auf die geänderten Regelungen in der Corona-Schutzverordnung hin. Demnach dürfe das Rathaus nur noch mit medizinischen Masken (OP-Masken bzw. FFP2-Masken) betreten werden. | Foto: LK-Archiv / Foto: privat

Bürgermeister Heiko Schmidt weist in Sonsbeck auf die geänderte Corona-Schutzverordnung hin
Sonsbecker Rathaus darf nur mit medizinischen Masken betreten werden

Der Sonsbecker Bürgermeister Heiko Schmidt weist darauf hin, dass aufgrund der geänderten Regelungen in der Corona-Schutzverordnung das Rathaus nur noch mit medizinischen Masken (OP-Masken bzw. FFP2-Masken) betreten werden darf. "Die Regelung, dass Besuche nur mit vorheriger Termin-Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter möglich sind, bleibt bestehen. Die medizinischen Masken sind seit Montag, 25. Januar, beim Betreten von Einkaufsläden, Kirchen, Banken u.ä. vorgeschrieben und dienen dem...

  • Sonsbeck
  • 29.01.21
  • 1
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