Einheitliche Vorgehensweise

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Bei bestätigten "Corona"-Fällen in Grund- und weiterführenden Schulen kündigt der Kreis Recklinghausen eine einheitliche Vorgehensweise an. | Foto: Pixabay

Für alle Grund- und weiterführende Schulen gelten die gleichen Regeln
Kreis vereinheitlicht Vorgehensweise bei "Corona"-Fällen in Schulen

Ab sofort gelten für den gesamten Kreis Recklinghausen feste Verfahrensregeln, falls ein Schüler oder eine Lehrkraft an einer Schule positiv auf Corona getestet wird. Dabei werden nach der Aufhebung der Maskenpflicht während des Unterrichts an weiterführenden Schulen alle Grund- und weiterführende Schulen ab sofort gleich behandelt. Die beschriebene Verfahrensweise gilt für den Schulbetrieb. Neben dem Standardverfahren prüft das Gesundheitsamt aber auch, ob im Einzelfall weitere Maßnahmen...

  • Gladbeck
  • 03.09.20
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