Erhebung

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Politik
Foto: Bundesamt für Statistik

Zensusstart = Auskunftspflicht

Wenn es in den kommenden Tagen an der Haustür klingelt und sich jemand als Zensus-Erhebungsbeauftragter ausweist, dann ist es ratsam, sich kooperativ zu zeigen. Denn: Niemand kann sich der Auskunft verweigern. Das sind die Fakten, die ab Montag, 9. Mai, zählen. Jeder, der ausgewählt ist, ist zur Auskunft verpflichtet und kann mit einem Bußgeld belegt werden, wenn er sich verweigert. Mit der bundesweiten Erhebung namens „Zensus“ wird erstmals wieder nach 1987 ein aktueller Bevölkerungsstatus...

  • Iserlohn
  • 07.05.11
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