Kein Mehrbedarf für den

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Politik

Maskenpflicht
Landessozialgericht Essen lehnt Regelsatz-Mehrbedarf ab

Empfänger von Hartz IV - und damit auch Leistungsbezieher der Sozialhilfe nach dem SGB XII - haben wieder einmal die "Arschkarte" gezogen. Nach neuestem Urteil des Landesozialgerichts NRW (LSG) in Essen steht den Hartz IV - Empfängern kein Mehrbedarf für den Kauf von Gesichtsschutzmasken zu.  Da im Rahmen der Maskenpflicht keine zertifizierten Masken vorgeschrieben sind, sondern auch selbst angefertigte Alltagsmasken oder auch Schals ausreichen, sieht das Gericht keinen Grund für einen...

  • Bochum
  • 06.05.20
  • 3
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