LSG NRW

Beiträge zum Thema LSG NRW

Politik
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Analyse & Konzepte
Vortäuschen falscher Tatsachen mit der Absicht der Vermögensschädigung

Jobcenter sind verpflichtet alle Leistungsberechtigten korrekt und vollständig über alle Rechte und alle Pflichten zu informieren. Wohl niemand erwartet Falschberatung beim Jobcenter Märkischer Kreis. Die Sanktionspraxis des SGB II hat uns eines Besseren belehrt. Ein einzelner Sozialrichter, Jens Petermann vom Sozialgericht Gotha, stellte die Verfassungskonformität von Sanktionen ernsthaft in Frage und alle anderen Richter konnten Ihre eigenen Fehlentscheidungen in den eigenen Sanktionsurteilen...

  • Essen-Süd
  • 29.03.22
Politik
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Bayrische Landessozialgericht: Analyse & Konzepte auf dem Prüfstand ein weiteres Mal gescheitert

Bereits am 28.03.2018 entschied das Bayrische Landessozialgericht in zwei Entscheidungen L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16  über die Verwertbarkeit eines Konzepts der Hamburger Firma aus dem Jahr 2012 und der Fortschreibung aus 2014 für Stadt und Landkreis Hof und urteilte, dass das Konzept als „nicht schlüssig“ zu verwerfen sei. Betroffen waren die Zeiträume von Februar 2013 bis Mai 2016. Die zunächst angekündigte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht unterblieb, so dass die...

  • Essen-Süd
  • 18.05.18
  • 1
Ratgeber

JobCenter rechnet zu unrecht Mietkaution auf

Mehrere tausend Leistungsberechtigte dürften alleine in Essen davon betroffen sein, dass Darlehen für Mietkautionen mit laufenden Leistungen aufgerechnet werden. Für die Betroffenen bedeutet das faktisch eine Kürzung ihrer Regelleistungen um zehn Prozent. Wie nun das Landessozialgericht NRW entschieden hat, ist diese Aufrechnung unzulässig. Betroffene können gegen die Aufrechnung Rechtsmittel einlegen. Kostenlose Unterstützung bekommen sie hierfür in jeder unabhängigen Hartz4-Beratung...

  • Essen-Ruhr
  • 13.09.17
Politik

Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 m² Wohnfläche

Das LSG Essen hat entschieden, dass alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2010 einen Anspruch auf 50 Quadratmeter Wohnfläche haben. Das zuständige Jobcenter hatte dem aus Heinsberg stammenden Kläger als Teil der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz-IV") u.a. für die Zeit von Februar bis Juli 2010 lediglich Miete und Nebenkosten für eine Wohnfläche von 45 m² gewährt. Das SG Aachen hielt dies für zu wenig. Das LSG Essen schloss sich...

  • Essen-Süd
  • 14.06.11
  • 1
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