Meldepflicht

Beiträge zum Thema Meldepflicht

Ratgeber
Alle Solaranlagen müssen in das Marktstammdatenregister eingetragen sein, sonst droht ein Bußgeld. Musterfoto: Archiv

Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden
Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung

Arnsberg.  Nur noch bis Ende Januar können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber...

  • Arnsberg
  • 18.01.21
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