Pfändungstabelle

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Ratgeber

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen - Anpassung nicht verpassen

Ab dem 1. Juli 2017 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 5,5 Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.139,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.133,80 Euro geschützt. „Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung und müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch...

  • Wesel
  • 12.06.17
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