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Aus Infektionsschutzgründen gilt am Osterwochenende die Maskenpflicht auf der Promenade. | Foto: Peter Gerber

Erneut Maskenpflicht auf der Promenade am Wochenende
Pflicht gilt für Fußgänger und Radfahrer

Die Stadt Emmerich am Rhein erwartet für das bevorstehende Osterwochenende eine erhöhte Besucherzahl an der Rheinpromenade. Mindestabstände werden nicht durchgehend eingehalten werden können. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung für den Zeitraum von Karfreitag, 2. April bis einschließlich Ostermontag, 5. April, im Zeitraum von 10 Uhr bis 18 Uhr eine Maskenpflicht auf der Rheinpromenade und im Rheinpark angeordnet. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und...

  • Emmerich am Rhein
  • 31.03.21
  • 2
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