Schonzeit

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Ratgeber
Wer Bäume fällen und Sträucher zurückschneiden muss, sollte dies in  den nächsten Wochen tun. | Foto: Paul-Georg Meister/ pixelio.de

Fäll- und Schnittverbot
Wann Axt und Astschere im Schuppen bleiben müssen

Kreis Unna. Wer das Frühjahr für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Astschere müssen dann also im Schuppen bleiben. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. "Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere geschützt, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden", sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. "Das Verbot gilt für Bäume...

  • Fröndenberg/Ruhr
  • 14.01.21
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