Schonzeit

Beiträge zum Thema Schonzeit

Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Natur + Garten
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Balve. Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können eine...

  • Balve
  • 12.02.23
Ratgeber
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit von Dienstag, 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können...

  • Balve
  • 16.02.22
Ratgeber

Vom 01. März bis 30. September haben Sträucher und Hecken Schonzeit

Gartenfreunde aufgepasst: Im o.g. Zeitraum besteht eine Schonzeit für Gehölze (und ihre Bewohner). Lediglich in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres ist es erlaubt, Hecken und Gehölze zu beschneiden. Ansonsten ist es lediglich erlaubt, Form- und Pflegeschnitte vorzunehmen. Diese Maßnahme ist ganzjährig zugelassen unter der Voraussetzung, dass keine Vögel in der betreffenen Hecke Nester bauen oder schon brüten. Einzelbäume im Hausgarten fallen nicht unter die genannte...

  • Hilden
  • 05.02.13
Ratgeber

Schonzeit für Hecken - Pflegeschnitte sind trotzdem erlaubt

Es ist allgemein bekannt, dass Hecken, Sträucher, Röhricht und Schilf der heimischen Tierwelt zuliebe vom 1. März bis zum 31. September Schonzeit haben. Doch unterschiedliche Auffassungen kursieren darüber, was das in der Praxis bedeutet. Das Ordnungsamt der Stadt Witten stellt deshalb klar, dass behutsame Form- und Pflegeschnitte trotzdem erlaubt sind. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht könne es hin und wieder sogar nötig sein, während der sieben­monatigen Schonzeit zur Schere zu greifen:...

  • Witten
  • 09.08.11
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.