Schonzeit

Beiträge zum Thema Schonzeit

Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Natur + Garten

"Schonzeit" Schutz seltener Arten beachten

KREIS METTMANN. Regelmäßig zum Ende des Winters weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass starke Gehölzrückschnitte von März bis Ende September aus Gründen des Vogelschutzes nicht zulässig sind. In diesem Zusammenhang macht die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann außerdem auf hier lebende, besonders streng geschützte Tierarten und damit verbundene Artenschutzregelungen aufmerksam. Diese Vorschriften gelten unabhängig von der „Schonzeit“ jederzeit. Beispielsweise seltene...

  • Velbert
  • 19.02.16
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