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Ratgeber
Für bestimmte Waffen und Waffenteile gelten seit dem 1. September 2020 neue Regelungen. Die Übergangsfrist endet am 1. September 2021. Nach Ablauf der Frist drohen strafrechtliche Konsequenzen nach dem Waffengesetz. | Foto: Symbolbild Pixabay

Neue Regelungen
Frist für Waffenbesitzer läuft am 1. September ab

Für bestimmte Waffen und Waffenteile gelten seit dem 1. September 2020 neue Regelungen. Die Übergangsfrist endet am 1. September 2021. Nach Ablauf der Frist drohen strafrechtliche Konsequenzen nach dem Waffengesetz. Folgende Waffen und Waffenteile sind davon betroffen: bisher freie Waffenteile, wie z. B. Gehäuse und VerschlussträgerSalutwaffen (Ausschließlich zum Abfeuern von Kartuschenmunition umgebaute Waffen)"große Magazine" (Ladekapazität mit mehr als 20 Patronen für Kurz- und 10 Patronen...

  • Dorsten
  • 20.07.21
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