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Mit einer Transaktionsnummer (TAN) auf Papier eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am PC freigeben – damit ist ab 14. September Schluss. | Foto: Archiv

iTAN-Listen vor dem Aus
Nur noch bis Mitte September können Überweisung oder Dauerauftrag per Transaktionsnummer freigegeben werden

Mit einer Transaktionsnummer (TAN) auf Papier eine Überweisung oder einen Dauerauftrag am PC freigeben – damit ist ab 14. September Schluss. Geldinstitute dürfen ab dann die per Post verschickten klassischen Papierlisten mit durchnummerierten TANs nicht mehr einsetzen. Dies schreibt die derzeit geltende Europäische Zahlungsdiensterichtlinie vor. „Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Kunden künftig anhand von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der...

  • Dinslaken
  • 31.05.19
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