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Ratgeber
Das alte Uhrwerk darf weiter im Rathaus „wohnen“ bleiben.

"Herzschrittmacher" für die Rathausuhr

Die Rathausturmuhr erhält ein neues Uhrwerk. Eine intensive Prüfung hat ergeben, dass das in die Jahre gekommene mechanische Uhrwerk nur durch umfangreiche und teure Reparaturarbeiten wieder in Betrieb genommen werden kann. Die wichtigste Nachricht vorab: Das alte Uhrwerk darf im Rathaus „wohnen“ bleiben. Seit der Erbauung des historischen Rathauses im Jahr 1910 verrichtete dieses Juwel historischer Uhrmacher-Kunst stets treue Dienste für die Stadt Gladbeck und ihre Bürger. In den vergangenen...

  • Gladbeck
  • 31.05.13
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