Wohn- und Teilhabegesetz

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Politik

Wiederbelegungsstopp: Vier von zwölf Seniorenheimen erfüllen Einzelzimmerquote nicht

Seit heute (1. August) muss die Quote an Einzelzimmern in Seniorenheimen mindestens 80 Prozent betragen. Dies schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW vor. Von den insgesamt zwölf Seniorenheimen in Castrop-Rauxel erfüllen vier diese Bedingung nicht. Ihnen droht nun ein Wiederbelegungsstopp. Für die Aufsicht über die Heime ist die WTG-Behörde des Kreises Recklinghausen zuständig. "Sie wird in dieser Woche eine ordnungsrechtliche Verfügung an die vier Einrichtungen rausschicken", erläutert...

  • Castrop-Rauxel
  • 01.08.18
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