Anhebung der Grundsteuer ist nach Meinung der Stadt Unna rechtmäßig und zumutbar

In diesen Tagen erhielten die Unnaer Bürger, die gegen die Erhöhung der Grundsteuer B beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt haben, die Erwiderung der Stadt Unna. Die Rechtsabteilung der Stadt beantragt, die Klage abzuweisen. Auf 14 Seiten erläutert die Stadt, weshalb die Erhöhung der Grundsteuer rechtmäßig und angemessen ist.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass eine Höchstgrenze nicht verletzt ist. Wie denn auch, denn es gibt in NRW nach § 26 Grundsteuergesetz und nach Artikel 106 Absatz 6 GG landesweit keine Höchstgrenze für die Realsteuern.

Auch die Tatsache, dass der gewählte Hebesatz über dem Bundesdurchschnitt liegt, bildet, nach Meinung der Stadt Unna, kein Kriterium für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit. Die Hebesätze können nach dem jeweiligen finanziellen kommunalen Bedürfnis festgelegt werden.

In der Erwiderung findet sich dann der historische Abriss der Kommunalfinanzen seit 1995. Wer möchte, kann das alles gerne im Original im Anhang nachlesen. Zusammenfassend sei gesagt, dass der städtische Haushalt bereits seit 1995 in Schieflage ist. Und seit 18 Jahren ist die Stadt Unna anscheinend nicht in der Lage gewesen, diese Schieflage zu bereinigen. Es wird gerne und oft auf die drückende Last der Transferleistungen im Jugend- und Sozialbereich hingewiesen. Keine Frage, die Belastungen für die Kommunen sind gestiegen und nur schwer zu bewältigen. Allerdings prüft die Stadt seit 1995 Einsparungspotentiale im städtischen Haushalt.

Aber schauen wir doch mal auf diverse Leuchtturmprojekte, die seit 1995 verwirklicht wurden. Ende Mai 2001 wird das Zentrum für Internationale Lichtkunst eröffnet. Da stecken insgesamt 4,3 Millionen Euro städtische Gelder drin. 2008 wurde der Neubau des Busbahnhofs geplant. Die Gesamtkosten lagen bei rund 5,1 Millionen Euro, wovon gut 2,4 Millionen vom Land übernommen wurden. 2010 wurde ein Sportpaket über 6,5 Millionen Euro beschlossen. Das Stadtmarketing wird seit Jahren mit über 500.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Der Rat der Stadt Unna leistet sich über 300.000 Euro für die Fraktionsarbeit, was weit über dem Durchschnitt in NRW liegt. Also für mich sieht Sparen doch etwas anders aus.

Ein wesentlicher Punkt der Erwiderung der Klageschrift ist in der materiellen Rechtmäßigkeit zu sehen. Hier wäre die einzige Möglichkeit eine Klage gegen die Grundsteuererhöhung zu gewinnen, wenn man der Stadt nachweisen könnte, dass die Grundsteuer die betroffenen Bürger übermäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt. Die Steuer darf also keine "erdrosselnde Wirkung" haben. Die Stadt kommt in ihrer Wertung dieses Aspektes zu der Erkenntnis, dass die Höhe des Hebesatzes keine erdrosselnde Wirkung habe. Die Begründung dafür ist ein echtes Highlight und ich zitiere sie hier mal wörtlich:

Fehlende Erdrosselungswirkung
Die Höhe des Hebesatzes hat keine erdrosselnde Wirkung und verstößt somit nicht gegen
Art. 14 Abs. 1 GG oder das aus Art. 20 Abs. 1 GG folgende Gebot der sozialen
Steuerpolitik. Danach darf eine Steuer die Steuerpflichtigen nicht übermäßig belasten und ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigen. Dabei ist die Belastung aller Pflichtigen in einer Gesamtschau zu betrachten wobei die übermäßige Belastung Einzelner (beispielsweise Rentner) nicht zu einer Unwirksamkeit der Satzung führt.
Ein Indiz für die fehlende Erdrosselungswirkung ist die Zahlungsmoral 2013 im Verhältnis zum Jahr 2012.
2012 mussten aufgrund nicht frisigerechter Zahlung (Fälligkeitszeitpunkt 15.02.) 764 Mahnungen verschickt werden. Nach Anhebung der Grundsteuer waren es im Jahr 2013 lediglich 5 Mahnungen mehr, insgesamt also 769.
Auf den Grundbesitzabgabenbescheid gingen bisher lediglich 2 Stundungsanträge ein ,
die sich nach erfolgter Mahnung erwartungsgemäß noch erhöhen werden. Eine Abweichung im Verhältnis zum Jahre 2012 ist dabei nicht zu erwarten.
Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Steuerpflichtigen ganz allgemein die Steuer aufbringen können.

Das muss man sich doch mal wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Die Bürger zahlen die Grundsteuer, also kann es ja nicht zu viel sein. Vielleicht sollten wir mal alle Stundungsanträge stellen? Ich finde diese Begründung einfach nur unverschämt allen Menschen gegenüber, die brav ihre Abgaben zahlen und dafür an allen anderen Stellen sparen müssen.

Die Erwiderung der Stadt im Original finden Sie hier.

Autor:

Heike Palm aus Unna

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