Stadtmarketing verweigert Auskunft über Kosten der Festa Italiana

Am 27.Mai stellte ich über das Kontaktformular der Stadthalle Unna GmbH eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz NRW direkt an die Finanzbuchhaltung. Ich forderte eine detaillierte Kostenübersicht für die Festa Italiana 2011 und eine Kostenplanung für die Festa Italiana 2013 an.

Da ich und meine Mitbürger diese Festivität bezahlen, wollte ich gerne eine Übersicht über die tatsächlichen Kosten haben. Die gesetzliche Frist von 1 Monat verstrich und es gab keinerlei Rückmeldung. Am 29. Juli schrieb ich dann einen Brief (so richtig auf Papier, da die Emailadresse nicht öffentlich verfügbar ist) an Herr Bresan, den Geschäftsführer, machte ihn auf meine Anfrage aufmerksam und setzte ihm eine erneute Frist von einer Woche. Die Antwort ging mir dann auch fristgerecht gestern zu. Zunächst wurde mir erläutert, dass wohl ein technischer Fehler beim Kontaktformular vorliegen müsse, da meine erste Anfrage nicht angekommen sei. Immer diese böse Technik!!! Aber immerhin dankt er mir für meinen Hinweis, dass es nicht funktioniert. Da sämtliche Anfragen an das Stadtmarketing über dieses Kontaktformular laufen, sollte vielleicht auffallen, wenn da gar nichts mehr ankommt. Vielleicht ist aber auch gerade meine Anfrage hängengeblieben?

Im zweiten Teil werde ich darüber aufgeklärt, dass die Stadthalle Unna GmbH eine juristische Person des Privatrechts sei und dass sie keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrnehmen. Daher fallen sie nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz und müssen mir keine Auskunft geben. Selbst wenn das so ist, was ich noch bezweifle, dürften sie mir aber Auskunft geben. Aber von meiner Anfrage inhaltlich kein Wort, nur ein Abwimmeln auf juristischem Wege.

So ein Verhalten macht mich echt sauer. So geht man nicht mit Bürgern um, die die Zeche zahlen. Immerhin hält die Stadt Unna 55% Anteile, die Gesellschafterversammlung besteht zum Großteil aus Ratsmitgliedern. Die Stadthalle Unna GmbH betreibt die Stadthalle, die in Besitz der Stadt ist. Sie richtet sämtlich öffentlichen Feste aus, auch den Wochenmarkt. Die Stadt, und damit wir Bürger, bezahlen jedes Jahr 565.000 Euro Verlustausgleich.

Laut §108 GO NRW gibt es klare Vorgaben:

Die Gemeinde darf Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn....

7. das Unternehmen oder die Einrichtung durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder sonstiges Organisationsstatut auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet wird,

Aber angeblich nimmt die Stadthalle GmbH doch gar keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahr? Seltsam.

Im Beteiligungsbericht der Stadthalle GmbH von 2012 findet sich der folgende Passus:

"Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird."

Ich denke, dass sich Herr Bresan einfach hinter juristischen Phrasen versteckt, um die Kosten für die Festa Italiana nicht offenlegen zu müssen. Da frage ich mich doch, warum? Sind die Kosten möglicherweise derart hoch, dass es Bürger und Politik verschrecken könnte? Kennt der Rat der Stadt Unna eigentlich die genauen Kosten?

Ich habe jetzt erstmal meinen Brief an den Landesdatenschutzbeauftragten losgeschickt, mit der Bitte um Prüfung. Notfalls werde ich auch noch einen Anwalt für Verwaltungsrecht konsultieren.

Autor:

Heike Palm aus Unna

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