Zahlemann und Söhne für Fiffi und Co. - Steuerbescheide für Hunde sind unterwegs

Ein Hundeleben ist das - und dann auch noch Steuern... | Foto: Archiv
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Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2013 werden bereits jetzt von den Mitarbeitern des Dezernats 2-20-3 Steuern der Kreisstadt Unna versandt. In diesem Jahr liegen den Hundesteuerbescheiden keine neuen Hundesteuermarken bei, da die alten Hundesteuermarken aus 2011 weiterhin gültig bleiben.

Die Steuersätze in der Kreisstadt Unna haben sich ab dem Jahr 2013 geändert und sind wie folgt gestaffelt: Anzahl der Hunde im Haushalt/ Hundesteuer je Hund pro Jahr/ Hundesteuer je Hund pro Monat

1 Hund 108,00 €/ 9,00 €

2 Hunde 120,00 €/ 10,00 €

3 und mehr Hunde 132,00 €/ 11,00 €.

Auf vielfachen Wunsch ist die Hundesteuer ab 2013 nicht mehr einmalig in ihrer gesamten Höhe am 01.07. fällig, sondern vierteljährlich in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11..

Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 440.000,00 €.

Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt, unabhängig vom Alter des Hundes, bei der Steuerabteilung anzumelden.

Die Hundesteuersätze sind für alle Hunde gleich festgesetzt. Es erfolgt keine Differenzierung nach der Größe der Hunde. Auf eine erhöhte Steuer für die allgemein auch als „Kampfhunde“ bekannten, gefährlichen Hunde nach dem Landeshundegesetz wird in der Kreisstadt Unna verzichtet. Hier setzt die Kreisstadt Unna weiterhin auf die Vernunft und Einsicht der hiesigen Hundehalter.

Auch im Jahr 2012 nahm die Hundeanzahl wieder zu. Mit 4.012 gemeldeten Hunden werden 116 Hunde mehr als im Vorjahr veranlagt.

Vergleicht man die Anzahl der in der Kreisstadt Unna gehaltenen Hunde mit der aktuellen Einwohnerzahl, so kommt im Jahr 2013 ein Hund auf 17 Einwohner.

In Unna wird beabsichtigt im laufenden Jahr verstärkt stichprobenartige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen.

Das Befestigen der Hundesteuermarke am Hundehalsband hat nicht nur den Zweck, die Kontrolle zu erleichtern, ob ein Hund steuerlich gemeldet ist. Über die Nummer der Hundesteuermarke konnten in den vergangenen Jahren unter Mithilfe der Steuerabteilung etliche abhanden gekommene Hunde wieder ihren Besitzern zugeführt werden. Dabei wird den Hundehaltern garantiert, dass das Steuergeheimnis gewahrt wird und Name und Adresse des Hundehalters nicht an den „Finder“ herausgegeben werden.

Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen den Hundehalterinnen und Hundehaltern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus der Kreisstadt Unna gern zur Verfügung:
1. An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden von der Steuerabteilung der Kreisstadt Unna entgegengenommen. Dort ist der zuständige Sachbearbeiter Herr Maurice Keßler unter der Telefonnummer 02303/103-266 zu erreichen.
An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden nimmt auch der Bürgerservice der Kreisstadt Unna entgegen.

Für Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. zu den besonderen Auflagen, die Hundehalter mit sogenannten gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, steht Ihnen im Bereich Sicherheit und Ordnung der Kreisstadt Unna Frau Ina Schuchtmann unter der Rufnummer 02303/103-398 zur Verfügung.

Autor:

Elke Böinghoff aus Unna

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