Aus meiner Serie: Tipps der Polizei
Missbrauch verhindern - eine Strafanzeige ist auch Opferschutz

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Bundesweite Kampagne der Polizei zeigt

Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern

Missbrauch bleibt oft im Verborgenen. Trotz zahlreicher Informationen der Bevölkerung über sexuellen Kindesmissbrauch wird diese Straftat verhältnismäßig selten polizeilich bekannt - vor allem, wenn sexuelle Gewalt innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises ausgeübt wird. Die bundesweite Kampagne der Polizei „Missbrauch verhindern!" klärt Erwachsene daher nicht nur über Schutzmöglichkeiten von Kindern auf, sondern macht gezielt auf die Notwendigkeit einer Anzeigenerstattung aufmerksam.

Gründe für eine mangelnde Anzeigenbereitschaft

bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern sind: die Abhängigkeit eines Opfers von ihnen bekannten oder mit ihnen verwandten Täterinnen und Tätern sowie die Angst der Angehörigen vor den Folgen einer Anzeige in einem damit verbundenen Gerichtsverfahren. „Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln, ist die wichtigste Botschaft der Kampagne ‚Missbrauch verhindern!‘. Damit wollen wir Erwachsenen im Umfeld von betroffenen Kindern Handlungsmöglichkeiten zum Kinderschutz aufzeigen. Dazu gehört auch eine Strafanzeige bei der Polizei“, erklärt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Im Jahr 2019 wurden 13.670 Fälle

Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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von sexuellem Kindesmissbrauch in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 15.701 Jungen und Mädchen wurden dabei Opfer. Diese Zahlen spiegeln aber nur einen Teil des eigentlichen Ausmaßes von sexueller Gewalt wider. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von einer Million betroffener Kinder in Deutschland aus. Diesen Schätzungen zufolge werden viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht. Daher will die Kampagne „Missbrauch verhindern!“ auch insbesondere die Ängste vor einer Strafanzeige und einem Gerichtsverfahren abbauen – ohne den Schutz der kindlichen Opfer zu vernachlässigen. „Angehörige von betroffenen Kindern sollten wissen, dass eine Strafanzeige entscheidend dazu beiträgt, sexuelle Gewalt und damit das Leid der Kinder zu beenden. Der Gang zur Polizei ist für viele nicht einfach, aber spezialisierte Beratungsstellen oder auch die Anlaufstellen des WEISSEN RINGS unterstützen dabei. Nutzen Sie die Möglichkeiten und sagen Sie Nein zu Kindesmissbrauch“, betont Hinz.

Mit den fünf Schritten der Kampagne „Missbrauch verhindern!“ können Erwachsene Kinder vor sexueller Gewalt schützen:
1. Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen.
Informieren Sie sich über Fakten und Risiken - Unkenntnis begünstigt Missbrauch.
2. Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit.
Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema - damit helfen Sie Opfern, sich anzuvertrauen.
3. Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit.
Oft gibt es Signale für Missbrauch - seien Sie aufmerksam.
4. Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen.
Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern. Kinder erfinden selten eine an Ihnen begangene Straftat.
5. Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln.
Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie sich Hilfe und erstatten Sie Anzeige. Kinder können den sexuellen Missbrauch nicht beenden, sie brauchen die Hilfe von Erwachsenen.
 

Über „Missbrauch verhindern!“

Die Kampagne informiert seit 2013 über die Internetseite www.missbrauch-verhindern.de, eine gleichnamige Broschüre für Erwachsene sowie über Plakate über die Schutzmöglichkeiten bei sexueller Gewalt gegen Kinder. Die Medien sind kostenlos bei (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich und unter www.missbrauch-verhindern.de  zum Download eingestellt. Zusätzlich informiert die Polizei über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie. In den dazugehörigen FAQ werden die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet. Dadurch soll die Bevölkerung konsequent über die Meldewege aufgeklärt werden.

Textquelle:

Per Mail erhalten am Dienstag, 11. August 2020 11:14 Uhr
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
c/o LKA Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 / 5401 - 2062

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Autor:

Jürgen Thoms aus Unna

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