Alle klassischen Brauchtumsfeuer sind in diesem Jahr wegen der Coronapandemie verboten
Update: Osterfeuer in Unna - nur mit maximal zwei Personen

Fotoarchiv © Jürgen Thoms

KREISSTADT UNNA ■ In Zeiten der Corona-Krise können auch die Osterfeuer nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist in diesem Jahr nur unter der Aufsicht von zwei Personen im Zeitraum zwischen

dem 14. und 30. April erlaubt

jeweils tagsüber bis 18:00 Uhr - nicht an Sonntagen.

Ab dem 01. Mai

sind die Aufschichtungen durch den Veranstalter oder Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu entsorgen. Zudem hat der Veranstalter oder Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass ab sofort kein weiterer Baum- und Strauchschnitt auf den Aufschichtungen abgelagert wird.

Diese Regelung

gilt nur für diejenigen, die bereits bis Anfang März ihre Brauchtumsfeuer bei der Stadt angemeldet haben.

Alle anderen Feuer sind verboten

Info:
Pressestelle Kreisstadt Unna

Ein weiteres aktuelles Update gibt es hier

*** Land NRW verbietet alle Osterfeuer ohne Ausnahmen

 

Autor:

Jürgen Thoms aus Unna

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