Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt

Auch auf den Wochenmärkten, wie hier in der Stadt Unna, müssen ab sofort Mund-Nasenschutz-Masken getragen werden.  | Foto: Archiv
  • Auch auf den Wochenmärkten, wie hier in der Stadt Unna, müssen ab sofort Mund-Nasenschutz-Masken getragen werden.
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Seit heute (Montag, 27. April) gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken.

Das Ordnungsamt der Stadt Unna weist darauf hin, dass die Maskenpflicht auch auf dem Wochenmarkt eingehalten werden muss. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren. Die entsprechend aktualisierte Coronaschutzverordnung unterstreicht die schon bisher geltende Empfehlung nun in einem gesonderten Paragraphen und regelt dort zugleich für die Bereiche Personenbeförderung, Einzelhandel und Arztpraxen eine entsprechende rechtliche Verpflichtung. In diesen Bereichen wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung, etwa so genannter „Alltagsmasken“, auch „Community-Masken“, oder von einem Schal beziehungsweise einem Tuch verpflichtend.

Autor:

V K aus Unna

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