Unnaer Krankenhäuser verlängern Besuchsverbot

Das Besuchsverbot im Evangelische Krankenhaus gilt auch weiterhin. Ausnahmen sind nach bewährter Praxis möglich. | Foto: www.ek-unna.de
  • Das Besuchsverbot im Evangelische Krankenhaus gilt auch weiterhin. Ausnahmen sind nach bewährter Praxis möglich.
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Angesichts der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation haben die Krankenhäuser im Kreis Unna beschlossen, die geltende Besuchsregelung bis zum 31. August zu verlängern.

Diesem Vorgehen schließen sich die beiden Unnaer Krankenhäuser, Katharinen-Hospital und Evangelisches Krankenhaus, an. Ausnahmen von diesem Besuchsverbot sind wie bisher auch möglich.

Hintergrund der durchaus strengen Regelung ist weiterhin der Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sowie die Vorgabe, Infektionsrisiken im hochsensiblen Krankenhausbereich so gering wie möglich zu halten. Dies gelingt nur, wenn die Zahl der Menschen möglichst gering bleibt, die sich im Haus aufhalten.Ausnahmen für Besuche sind – wie in den vergangenen Wochen in der Praxis gut bewährt – bei schwerstkranken Patienten sowie im Katharinen-Hospital zur Geburtsbegleitung möglich. Auch bei Patienten mit langen Krankenhausaufenthalten, beispielsweise in der geriatrischen Frührehabilitation im Evangelischen Krankenhaus, sind Sonderreglungen möglich. Diese und gegebenenfalls weitere Ausnahmen können mit dem zuständigen Stationsteam telefonisch abgesprochen werden.

Weiterhin gilt auch die Zugangsregelung in beiden Krankenhäusern. So ist jederzeit vor Betreten des Krankenhauses (für Patienten und Ausnahme-Besuche) eine Selbstauskunft zu COVID-19-Risiken sowie ein Fiebercheck und eine Erfassung der Daten notwendig. Dies führt gegebenenfalls zu Wartezeiten am Eingang, die insbesondere Patienten bei geplanter Aufnahme oder Behandlungen berücksichtigen sollten.Weitere Informationen zu den besonderen Corona-Regelungen in den Krankenhäusern gibt es unter

www.katharinen-hospital.de
www.ek-unna.de

Autor:

V K aus Unna

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