Nein heißt Nein - Frauenforum Kreis Unna begrüßt Reform des Sexualstrafrechts

Die beschlossene Reform des Sexualstrafrechts ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung der Rechte von Frauen, meint Karin Gottwald, Leiterin der Frauen- und Mädchenberatungsstelle. | Foto: Stadtspiegel-Archiv
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  • Die beschlossene Reform des Sexualstrafrechts ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung der Rechte von Frauen, meint Karin Gottwald, Leiterin der Frauen- und Mädchenberatungsstelle.
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Im Kreis Unna wenden sich jedes Jahr zwischen 60 und 70 Frauen und Mädchen nach erfahrener sexueller Gewalt an die Frauen- und Mädchenberatungsstelle des Frauenforums. Seit langem wünschten sich die Mitarbeiterinnen die Schließung rechtlicher Lücken im Strafrecht und begrüßen daher die über alle Parteigrenzen hinaus beschlossene Reform des Sexualstrafrechts. Das Prinzip "Nein heißt Nein" ist nun festgeschrieben.

"Die jetzige Entscheidung ist ein wichtiger und historischer Meilenstein bei der Durchsetzung der Rechte von Frauen", begrüßt Karin Gottwald, Leiterin der Frauen- und Mädchenberatungsstelle, diese Entscheidung. "Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen. Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz. Endlich sind auch die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt, die ganz klar die Strafbarkeit aller nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen fordert."

Nicht mehr nur unter Gewaltandrohung strafbar

Im neuen Gesetz heißt es „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Beraterin Melanie Windmüller sieht hier eine wesentliche Verbesserung: „Zukünftig macht sich nicht mehr erst derjenige strafbar, der Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es wird vielmehr ausreichen, dass sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Als erkennbarer Wille gilt zukünftig auch das gesprochene „Nein".

Das Frauenforum wird seine Arbeit als Fachstelle zu sexualisierter Gewalt im Herbst erweitern können. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erhöht seine Landesförderung vorerst bis Ende 2018 für die Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft. „Eine weitere Kollegin wird unsere Beratungskapazität entsprechend der gestiegenen Nachfrage erhöhen,“ freut sich Melanie Windmüller. „Zusätzlich werden wir neue Formen der Prävention entwickeln und erproben können."

Die beschlossene Reform des Sexualstrafrechts ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung der Rechte von Frauen, meint Karin Gottwald, Leiterin der Frauen- und Mädchenberatungsstelle. | Foto: Stadtspiegel-Archiv
Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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