Pflegezeit nehmen - Pflege- und Wohnberatung berät

Pflegeberaterin Gülay Offele von der Pflege- und Wohnberatung berät über das Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz | Foto: B. Kalle
  • Pflegeberaterin Gülay Offele von der Pflege- und Wohnberatung berät über das Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
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Wer berufstätig ist und gleichzeitig einen Angehörigen zu pflegen hat, merkt schnell, dass die Zeit knapp wird. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und möchte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Mehr Flexibilität und Sicherheit versprechen das Pflegezeitgesetzt und das Familienpflegezeitgesetz.

"Viele pflegebedürftige Menschen wünschen in gewohnter Umgebung durch ihre vertrauten Angehörigen gepflegt zu werden", sagt Gülay Offele von der Pflege- und Wohnberatung Kreis Unna. "Für Berufstätige ist das eine Herausforderung. Wir beraten in solchen Fällen, was es für Regeln gibt und welche Rechte Arbeitnehmer haben."

Rechte im Überblick

Ein wichtiges Arbeitnehmer-Recht ist etwa, sich kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage frei zu nehmen, um die Pflege für einen Angehörigen in einer akuten Situation zu organisieren. "Das kann zum Beispiel nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus nötig werden", sagt Offele. "Muss dann Pflege organisiert werden, kann sich der Arbeitnehmer auf die sogenannte ‚kurzzeitige Arbeitsverhinderung‘ berufen." Diese Freistellung kann wiederholt in Anspruch genommen werden.

Pflegezeit

Wer mehr Zeit benötigt, kann für die Sicherstellung der häuslichen Pflege naher Angehöriger auch bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen. "Diese Möglichkeit räumt der Gesetzgeber nach dem Pflegezeitgesetz ein", sagt die Pflegeberaterin.

Familienpflegezeit

"Muss die Arbeitszeit langfristig reduziert werden, kann eine Familienpflegezeit bis zu 24 Monaten genommen werden", rät Offele. Dabei kann die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Die Pflegezeit und Familienpflegezeit können nacheinander kombiniert werden, die Gesamtzeit aller Freistellungen darf aber 24 Monate nicht überschreiten.

Weitere Fragen beantwortet die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna. Eine Kontaktaufnahme ist unter der Servicenummer 0800/27200200 oder unter Tel. 02307/2899060 sowie per E-Mail an pwb@kreis-unna.de möglich. PK|PKU

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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