Ein Sportplatz für alle Langenberger - Wie soll das funktionieren?

Machen sich große Sorgen um die Zukunft des Langenberger Spielvereins: Thorsten Martin (von links), erster Vorsitzender, Kassierer Rolf-Werner Holz und Eberhard Weiß, zweiter Vorsitzender.
  • Machen sich große Sorgen um die Zukunft des Langenberger Spielvereins: Thorsten Martin (von links), erster Vorsitzender, Kassierer Rolf-Werner Holz und Eberhard Weiß, zweiter Vorsitzender.
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Ganz egal, wie sich die Langenberger Vereine auch arrangieren, wenn das Stadion Bonsfeld geschlossen wird - so wie es die Velberter Stadtverwaltung derzeit vorsieht - müssen die Spieler und Mitglieder mit starken Einschränkungen rechnen. "Denn es ist geplant, dass wir irgendwann ebenfalls mit auf der Anlage im Nizzatal trainieren", erläutert Thorsten Martin, erster Vorsitzender des Langenberger Spielvereins (LSV).

Sinkende Mitgliederzahlen, weniger Mannschaften

Und schon jetzt habe der Verein unter den Folgen dieser Planung zu leiden, die fehlende Zukunftsperspektive führte dazu, dass Trainer und Spieler den LSV verließen und sich lieber anderen Vereinen anschlossen. So waren es im Jahr 2013 noch insgesamt sieben gemeldete Fußball-Mannschaften (zwei Senioren- und fünf Jugendmannschaften), inzwischen hat sich das auf eine Seniorenmannschaft, die in der Kreisliga A spielt, reduziert. Die Mitgliederzahl ist von 250 auf 145 gesunken. "Wer kann es ihnen bei dieser unsicheren Lage übel nehmen?", hat Eberhard Weiß, zweiter Vorsitzender, Verständnis. Dennoch möchten die Vorstandsmitglieder nicht um die Existenz des 100 Jahre alten Vereins fürchten. Sollte das Stadion Bonsfeld aber wirklich zugunsten einer Wohnbebauung geschlossen werden, wird allen Langenberger Vereinen die Möglichkeit genommen, weiteren Nachwuchs zu akquirieren.

Alle müssen mit Einschränkungen rechnen

"Für uns ist es natürlich am bittersten, aber auch Blau-Weiß Langenberg und der FC Langenberg werden dann mit Einschränkungen rechnen müssen", so Martin. Es ginge nicht darum, dass man sich nicht untereinander abstimmen wolle, sondern darum, dass es schlichtweg nicht praktisch umsetzbar ist. Denn: "Es gibt nicht ausreichend Trainingszeiten für alle im Nizzatal", so LSV-Kassierer Rolf-Werner Holz. "Man kann von Kindern doch nicht verlangen, abends um 20 Uhr zu trainieren. Oder die Senioren im Winter bis 22 Uhr über den Platz laufen lassen." Unter anderem der Schulsport findet auf der Anlage im Nizzatal statt, Leichtathletik wird dort betrieben und sollten alle Langenberger Fußballvereine nur noch diesen Platz zur Verfügung haben, müssen die Zeiten von alleine fünf Seniorenmannschaften koordiniert werden. "Dazu kommen die Heimspiele und selbstverständlich die Trainingszeiten der Jugendmannschaften." So etwas wie Turniere oder Freundschaftsspiele könnten erst Recht nicht mehr organisiert werden.

Appell an Verwaltung, Politiker und Bürger

Gerade in Anbetracht des geplanten Stadion-Baus in Velbert-Mitte und generell der Anzahl der Sportplätze in den anderen beiden Stadtteilen, fühlen sich die Langenberger schon benachteiligt. "Es geht uns nicht darum, dass wir den anderen Spielern ihre Kunstrasenplätze und Spielzeiten nicht gönnen", so der Vorsitzende des LSV. "Es geht uns doch nur darum, dass uns nicht unser ,Vereinsheimat' genommen wird." Daher appellieren er und die weiteren Mitglieder an die Stadtverwaltung, die Pläne noch einmal zu überdenken und bitten auch Bürger darum, sich mit dem Thema zu beschäftigen. "Wenn das Stadion Bonsfeld einmal zu ist, ist es wohl zu spät."

Fünf Wochen lag der Bebauungsplan bei der Stadtverwaltung aus, wie es nun weitergeht, wisse man nicht. "Ursprünglich hieß es, wir dürften nur bis zu unserem 100-Jährigen im Sommer 2016 auf der Anlage an der Uferstraße bleiben", sagt Holz. "Nun werden wir hier immer noch geduldet. Wie lange? Das wissen wir nicht."

Informationen: (Auszüge aus der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung)
-Das Plangebiet befindet sich in Langenberg im Ortsteil Bonsfeld zwischen dem Deilbach und der Bonsfelder Straße. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 – Sportplatz Uferstraße – ist die mit der Aufgabe des Sportplatzes zu Gunsten einer Bebauung verbundene städtebauliche Neuordnung der Fläche an der Uferstraße.

-Die bestehende Bebauung innerhalb des Plangebietes ist hinsichtlich Nutzungsstruktur und Maß der baulichen Nutzung sehr heterogen, daher soll der gesamte Block städtebaulich geordnet werden. Die Nachnutzung des Sportplatzes soll sich in die mischgebietstypische Umgebung einfügen.

-Es ist vorgesehen, ein funktionsgemischtes Quartier entstehen zu lassen, welches sich sowohl durch eine ergänzende Wohnbebauung (vorwiegend auf der Flä-
che des Sportplatzes) als auch durch mischgebietsverträgliche Gewerbebetriebe auszeichnet.

-Ziel der Planung ist die erstmalige Erschließung des Sportplatzes an der Uferstraße und die städtebauliche Ordnung des sich derzeit als heterogene Gemengelage darstellenden Bereiches entlang der Bonsfelder Straße.

-Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Nachfrage nach kostengünstigem Wohnraum kommt der Entwicklung des Plangebietes eine besondere Bedeutung zu. Somit kommt bei dieser Planung den städtebaulichen Zielen „Deckung der Wohnbedürfnisse weiter Kreise der Bevölkerung“ und „Berücksichtigung der Anforderungen an Kosten sparendes Bauens“ eine starke Gewichtung zu.

-Das Plangebiet soll als Mischgebiet ausgewiesen werden, um den Bestand zu sichern und gleichzeitig eine moderate, den Bestand berücksichtigende, Neubebauung auf dem Sportplatz zu ermöglichen.

-Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren, da es sich hierbei um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die zulässige Grundfläche unterhalb des Schwellenwertes von 20.000 Quadratmetern bleibt.

-Da durch den Bebauungsplan weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder des Schutzzweckes der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen, ist für die Aufstellung des Bebauungsplans kein Umweltbericht erforderlich.

-Der Flächennutzungsplan der Stadt Velbert stellt die Fläche derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage dar. Der Flächennutzungsplan ist anzupassen. Die landesplanerische Abstimmung erfolgte im Rahmen des bisherigen Bebauungsplanverfahrens.

-Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Velbert hat in seiner Sitzung im Februar 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 – Sportplatz Uferstraße – beschlossen. Die Planung ist unter Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, aufgestellt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Dezember 2015 in Form einer öffentlichen Veranstaltung statt.

-Auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs wird derzeit die öffentliche Auslegung durchgeführt.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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