Viertklässler können nun doch an der HKS angemeldet werden

„Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat beschlossen, dass die Klage der Velberter Bürger gegen die Schließung der Heinrich-Kölver-Schule (HKS) aufschiebende Wirkung hat“, informierte Mike Trommler, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative „Pro Realschule“, am Donnerstagmittag die Redaktion des Stadtanzeigers. Eine Nachricht, die ihn und viele weitere Befürworter der Realschule in Tönisheide sehr erfreue.
Die Eltern eines Velberter Grundschülers, der derzeit die vierte Klasse besucht, hatten gegen Beschlüsse des Velberter Rates geklagt, in denen es um die sukzessive Auflösung der HKS ging.
„Die Schulverwaltung und die Bezirksregierung werden nun das weitere Vorgehen eng abstimmen“, so Bürgermeister Dirk Lukrafka in einer öffentlichen Mitteilung. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass das Verwaltungsgericht keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen habe. Es sei noch nicht entschieden worden, ob die eigentlichen Ratsentscheidungen, die HKS sukzessive aufzulösen, rechtmäßig waren. Das Verwaltungsgericht habe in seiner Begründung erklärt, dass eine eingehende rechtliche Prüfung wegen der Komplexität der Angelegenheit erst im Hauptsacheverfahren möglich sei.
Unabhängig von dessen Ausgang hat der Bürgermeister aber entschieden, Anmeldungen an der Heinrich-Kölver für das nächste Schuljahr nachträglich zuzulassen und das Verfahren hierfür kurzfristig durchzuführen.
Alle Eltern von Viertklässlern haben ab sofort und bis einschließlich Freitag, 13. März, die Möglichkeit, ihre Kinder an der HKS (Tel. 02053/49690) anzumelden, wochentags von 13 bis 18 Uhr.„Nicht nur die 44 Eltern mit einer gescheiterten Sekundarschul-Anmeldung können ihr Kind jetzt nachträglich an der HKS anmelden, sondern auch alle anderen“, freut sich Realschulleiter Uwe Heidelberg. Dafür sei kein Anmeldeschein erforderlich, das Stammbuch genüge.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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