Naturschutz in Velbert
BUND kritisiert Rodungen an Gut Stock

Die Fläche gegenüber von Gut Stock ist gerodet - der BUND Velbert sieht darin einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. | Foto: Fotos: BUND Velbert
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  • Die Fläche gegenüber von Gut Stock ist gerodet - der BUND Velbert sieht darin einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
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Lange haben Politiker und Naturschützer über die Nutzung der Fläche gegenüber von Gut Stock am Hülsbecker Weg diskutiert - nun ist sie gerodet.

Was war geschehen: Vor über anderthalb Jahren hatte die Stadt Velbert versucht, einen Bebauungsplan für die Fläche gegenüber von Gut Stock dem Rat zum Beschluss vorzulegen. "Das scheiterte, weil keine fachgerechte Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt worden war, obwohl es sich dort bekannterweise um einen sensiblen Amphibienschwerpunkt handelt", erklärt Carsten Haider, Mitglied des Vorstands des BUND Velbert. Jedes Jahr würden viele Amphibien über diese Fläche wandern oder dort im Boden überwintern.

Artenschutzrechtliche Bedenken

Für den erneuten Anlauf eines Bebauungsplanes im Stadtentwicklungsausschuss am 17. Dezember vergangenen Jahres sei ein Gutachterbüro beauftragt worden, das die Brisanz an dieser Stelle dokumentiert hätte. "Wiederum wurde aber keine vertiefte ASP für Amphibien vorgelegt, aber festgestellt, dass dies nötig sei. Leider ließ sich aber die Mehrzahl der Politiker des Ausschusses von den Beteuerungen der Stadt Velbert beeinflussen. Trotz des offensichtlichen Artenschutzkonfliktes stimmten sie für die Bebauung in diesem sensiblen Außenbereich. Aus artenschutzrechtlicher Sicht hätte dieser Beschluss jedoch nie beschlossen werden dürfen", so Haider.

Rodung ohne Bebauungsplan

Nur vier Tage später habe man vollendete Tatsachen geschafft, indem man die Fläche komplett rodete und damit die dort überwinternden Amphibien tötete, "obwohl noch gar kein Bebauungsplan vorliegt. Damit wurde eindeutig gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Wieder einmal zeigt sich, dass in Velbert der Artenschutz hintenansteht, obwohl es Hinweise auf die stark vom Aussterben bedrohte Geburtshelferkröte gibt", so Haider. Die strengsten Artenschutzgesetze könnten solche derart gefährdete Arten nicht retten, wenn Kommunen sich zugunsten von Bebauungsplänen einfach darüber hinwegsetzen würden.

Autor:

Claudia Jung aus Velbert

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