Erneuter Antrag auf Erlass gegen das Gänsereiten eingereicht.

Auf Empfehlung der Kinderkommission des deutschen Bundestages, die im Rahmen einer Emailkampagne von mir gebeten wurde, Notiz von der Online-Petition mit über 100.000 Unterschriften, sowie der noch zum Entscheid vorliegenden Bundestagspetition gegen das barbarische Köpfen echter Gänse in Anwesenheit von Kindern zu nehmen, habe ich auch in diesem Jahr einen Antrag auf Erlass eines Verbotes der Zurschaustellung toter Tiere am kommenden Rosenmontag, mindestens aber auf eine Anordnung auf Altersbegrenzung beim Zugang zum Gänsereiten bei den zuständigen Behörden, Ordnungs- und Jugendamt) eingereicht.

Mit Fristsetzung bis zum 07.11.2016 erwarten wir eine Entscheidung.

Sollten die Bochumer Behörden auch in diesem Jahr keinen Handlungsbedarf sehen, oder aber die Frist verstreichen lassen, so wird erneut der juristische Weg eingeschlagen und ein Antrag auf Verfügung beim Verwaltungsgericht gestellt.

Wenn am 11.11.2016 die „5. Jahreszeit“ eingeläutet wird, laufen bereits die Vorbereitungen der beiden Gänsereiter-Clubs für das altertümliche Rosenmontags-Spektakel.

Eine Altersbegrenzung beim Zugang ist mit einem generellen Verbot der Nutzung echter Tiere natürlich nicht gleichzusetzen, könnte die Gänsereiter jedoch endlich dazu zwingen, auf Attrappen umzusteigen, um einen Einbruch der Besucherzahlen und den Ausschluss der vereinseigenen „Gänsereiter-Kinder“ zu vermeiden.
2017 fällt der Rosenmontag auf den 27.Februar.

Es bleibt also noch Zeit, dem grausamen Kriegsspiel vor Kinderaugen endlich ein Ende zu setzen.
www.tierschutzpartei.de/gaensereiten

Autor:

Sandra Lück aus Velbert

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