Corona in NRW
Grundschüler und Abschlussklassen zuerst in die Schule

Ab 22. Februar sollen Schüler in NRW wieder teilweise in den Schulen unterrichtet werden.  | Foto: Thomas Zimmermann
  • Ab 22. Februar sollen Schüler in NRW wieder teilweise in den Schulen unterrichtet werden.
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Ab 22. Februar sollen Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder schrittweise öffnen. Aber wer kehrt zuerst zurück in die Klassenzimmer? Wer lernt erstmal weiter von Zuhause? Diese und weitere Fragen wurden heute in einer Schulmail an die Schulleiter beantwortet.

Welche Jahrgänge starten am 22. Februar wieder?
Abschlussklassen haben Priorität. Sie starten am 22. Februar wieder mit Präsenzunterricht in den Schulen. Dies ist - sofern nicht anders möglich - auch in voller Klassenstärke möglich. Aber auch die Teilung in feste Lerngruppen mit einem Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzlernen ist möglich. 

Zudem starten alle Jahrgänge an Grundschulen sowie der Primarbereich an Förderschulen am 22. Februar.

Wer zählt zu Abschlussklassen?

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
  • Alle Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die  Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen. 

Was ist mit Klausuren und Prüfungen?
Abschlussprüfungen sollen stattfinden. Die pro Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden. Bei Abschlussklassen der Sekundarstufe I (neunte bzw. zehnte Klasse) sei zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. 
Die Zahl der verbindlichen Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I werden auf zwei im zweiten Halbjahr reduziert. Ausgefallene Klassenarbeiten des ersten Halbjahres müssen nicht nachgeschrieben werden. 

Was gilt für den Unterricht an Grundschulen?
Alle Grundschüler werden abwechselnd in der Schule und zu Hause lernen. Die Ausgestaltung des Konzepts obliegt den Schulen, allerdings darf maximal fünf Tage am Stück zu Hause bzw. in der Schule gelernt werden, dann findet wieder ein Wechsel statt. Schwerpunkte beim Präsenzunterricht sind die Fächer Mathe, Deutsch und Sachunterricht. 

Gibt es eine Betreuung an Grundschulen?
Die so genannte Notbetreuung wird fortgesetzt - für Kinder, die die Offene Ganztagsschule besuchen, in diesem Zeitrahmen; für Kinder ohne Betreuung während der Unterrichtszeit. Kinder sollen kontinuierlich die Betreuung aufsuchen. Auch steht Kindern, die zu Hause kein optimales Lernumfeld haben, weiter die Möglichkeit offen, in der Schule zu lernen. 

Was ist mit den Klassen 5 bis 9?
Die Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet. 
Für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).

Wann findet in NRW wieder in allen Jahrgängen Präsenzunterricht statt?
Die Rückkehr zum Präsenzunterricht für alle Schüler soll erfolgen, wenn landesweit eine Inzidenz unter 50 erreicht wird. 

Sind Klassenfahrten erlaubt?
Im zweiten Halbjahr finden keine Klassenfahrten statt. In der Regel kommt das Land NRW für Stornierungskosten auf. 

Gibt es zusätzliche Schutzmaßnahmen in den Schulen?
Neben den bereits vorher gültigen Schutzmaßnahmen wie Lüften, Abstand, Maske gibt es weitere Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus. So werden Lehrer und OGS-Personal mit FFP2-Masken ausgestattet, Zudem dürfen sich Beschäftigte an Schulen zweimal pro Woche testen lassen.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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