Wahlbenachrichtigung genau ansehen
Stimmbezirke neu zugeschnitten

Die Wahlbezirke mussten teilweise neu zugeschnitten werden. Grafik: Stadt Velbert
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Das Projektteam Wahlen der Stadt Velbert macht darauf aufmerksam, dass Veränderungen im Zuschnitt der kommunalen Wahl- und Stimmbezirke vorgenommen wurden und einige Wähler in anderen als den gewohnten Wahlräumen wählen werden. Die gilt für die Kommunalwahlen sowie die Integrationsratswahl am 13. September.
Allen Wahlberechtigten wird deshalb empfohlen, sich zu vergewissern, welchen Wahlraum sie aufsuchen müssen und wo sich der Zugang befindet. Die Anschrift des Wahlraums findet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Zusätzlich zu den Änderungen der Wahlräume weist das Projektteam darauf hin, dass nicht alle Wahlräume über einen ungehinderten Zugang für Bürger mit eingeschränkter Mobilität verfügen. Ob Wahlräume barrierefrei zu erreichen sind, ist auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen unter der Angabe des Wahlraumes aufgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit, über www.velbert.de den für die eigene Anschrift zutreffenden Wahlraum zu suchen, sich die Route dorthin anzeigen zu lassen sowie nachzuschauen, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Bürger, die ihren Wahlraum nicht problemlos aufsuchen können, können ihre Stimme entweder per Briefwahl abgeben oder am Wahltag per Wahlschein in einem anderen Wahlraum des eigenen Wahlbezirks. Mit der Beantragung eines Wahlscheins werden automatisch auch Briefwahlunterlagen beantragt. Der Antrag kann mittels des Formulars, welches sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Das Formular ist dann in einem frankierten Umschlag an die Stadt zu senden oder in einen der Briefkästen des Rathauses in Velbert oder der ServiceBüros/Büchereien in Langenberg oder Neviges einzuwerfen.
Alternativ können die Anträge auch mündlich oder einfach online über einen entsprechenden Link auf www.velbert.de und erstmalig auch mit dem Smartphone oder Tablet durch das Scannen des QR-Codes, der sich oben rechts auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden.
Die Antragstellung kann auch per E-Mail an wahlen@velbert.de unter Angabe von Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bei der Beantragung sollte generell angegeben werden, ob der Briefwahlantrag auch für die eventuelle Stichwahl des Bürgermeisters und des Landrats am 27. September gelten soll. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Für besonders eilige Wähler besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in einem der Briefwahlbüros in Velbert, Langenberg und Neviges zu beantragen und in dringenden Fällen direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen. Ein Termin hierfür ist nicht notwendig, eine erforderliche Registrierung im Eingangsbereich wird vorgenommen. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden, zudem besteht eine Ausweispflicht. Um unnötige Kontakte und Warteschlangen zu vermeiden, bittet das Projektteam Wahlen, die Briefwahl an Ort und Stelle nur in dringenden Fällen zu nutzen.
Bei Fragen erteilt das Projektteam unter den Rufnummern 02051/26-2452 oder -2567 Auskunft.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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