Mehr als 20 Mietparteien fragten bereits nach Hilfe

Rechtsanwalt Jürgen Hübinger. Foto: Menke

Die Berichterstattung über Manfred Thüs und seine Probleme mit Grand City Property sorgte für viele Reaktionen. Unter anderem erläutert Jürgen Hübinger, Vorsitzender des Mietervereins Velbert, dass es weitere Bürger gibt, die für ihre Rechte kämpfen müssen:

„Der Mieterverein vertritt derzeit über 20 Mietparteien, die ebenfalls eine Reihe von Problemen mit der Grand City Property haben.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Grand City Property nicht um die Eigentümerin und Vermieterin handelt, sondern diese Firma ist nur für die eigentliche Eigentümerin und Vermieterin, Residential Velbert Grundstücks GmbH, aus Berlin als Verwalterin tätig.
Die Probleme, die die Mieter mit der Vermieterin haben, sind vielschichtig und betreffen auch alle die von der Grand City Property verwalteten Objekte. Gegenstand der Auseinandersetzungen sind Mängel der Mietsache, Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sowie Kautionen, die nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgezahlt werden.
Was die Mängel anbelangt, so geht es unter anderem um den Ausfall der Heizung, der Aufzugsanlage, Feuchtigkeitsschäden und insbesondere darum, dass der Zustand der Objekte, was die Außenanlagen, aber auch den Hausflur selbst anbelangt, zu wünschen übrig lässt.
Bei der erstmals von der Firma Grand City vorgenommenen Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2012 wurde beanstandet, dass der Umlageschlüssel ohne entsprechende Erläuterung geändert wurde. Des Weiteren wurden Nebenkosten von den Mietern (Hausmeister und Hausreinigung) bestritten.
Bereits Anfang des Jahres wurde Grand City gebeten, die einzelnen Betriebskostenarten durch Vorlage entsprechender Rechnungskopien nachzuweisen oder Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Eine Stellungnahme liegt bis zum heutigen Tage nicht vor.
Dies ist auch das größte Problem, das die Mieter derzeit mit der Verwaltungsgesellschaft haben, nämlich dass eine Kommunikation nicht stattfindet.
Wenn sie im zuständigen Büro in Erkrath bei der Grand City anrufen, werden sie von dort nach Berlin weiter verbunden, wo ein entsprechender Mitarbeiter von den konkreten Problemen keine Kenntnis hat und die Mieter vertröstet. Es wird dann in einigen Fällen ein Rückruf in Aussicht gestellt, der allerdings auch ausbleibt.
Somit bleibt den Mietern nur der Rechtsweg. Hiervon ist auch schon Gebrauch gemacht worden, indem die Vermieterin verklagt werden musste.
Dies betraf in einem Fall eine notwendige Instandsetzung einer gemieteten Wohnung; in einem anderen Fall die Nichtrückzahlung einer gezahlten Kaution. In einem Fall musste sogar nach einem entsprechenden rechtskräftigen Urteil ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, damit die Kaution dort beigetrieben wurde.
Ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Kaution wird in Kürze anhängig gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Hübinger.

Zur vorherigen Berichterstattung geht es hier.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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