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Für ungetrübte Vorfreude auf Ihren Urlaub - Die Reiserücktrittsversicherung

Mike Richter, Geschäftsführer der AKG-Assekuranz-Kontor GmbH.

Ob Nordsee oder Karibik: Der Jahresurlaub ist ein Ereignis für das man bereit ist viel Geld zu sparen und auch gerne auszugeben.

Jedoch birgt jeder Urlaub auch ein Risiko:
- Was ist, wenn man plötzlich krank wird?
- Wie bezahle ich die Kosten einer eventuellen Umbuchung?
- Wer zahlt, wenn ich meinen Urlaub abbrechen muss?

In diesen genannten Fällen ist eine Kostenübernahme durch eine Reiserücktrittsversicherung oder einer Reiseabbruchversicherung gewährleistet.
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen hierbei einen Basisschutz, welcher eine Kostenübernahme der anfallenden Stornogebühren bietet, falls man die Reise aus Gründen von z.B. einer Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder eines Unfalls, einer unerwartet schweren Erkrankung nicht antreten kann.
Eine Erweiterung hierzu stellt die Reiseabbruchversicherung dar. Hier werden ebenfalls die Kosten für die Unterbrechung einer Reise und somit für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder auch für Mehrkosten bei einer verspäteten Rückreise erstattet.
Hierbei kann man noch zwischen einer Einmalpolice und einer Jahrespolice wählen.
Diese Versicherungsleistungen sind innerhalb bestimmter Fristen nach der Reisebuchung zu beantragen.
Hier können Sie die Reisrücktrittsversicherung online beantragen.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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