Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen die Große Koalition

Am 18.03.2016, einen Tag nachdem die Große Koalition gegen den Antrag der Opposition stimmte und ein generelles Verbot des Kükenschredderns ablehnte, erstattete die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) Strafanzeige wegen Verfassungswidrigkeit durch Unterlassung gegen die Bundesregierung.
Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte nun mit, das Verfahren eingestellt zu haben, da kein Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege.

Der Bundesvorstand der Tierschutzpartei reicht am 19.05.2016 Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Bundesregierung gemäß §170 Abs. 2 StPO bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein.

„Die Generalstaatsanwaltschaft ignoriert die relevanten Punkte der eingereichten Strafanzeige und begründet die Einstellung der Ermittlungen damit, es läge kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Wir werfen der Regierung allerdings vor, die Verfassung zu missachten, denn die jährliche Tötung von etwa 50 Millionen Tieren zu Gunsten der Profitmaximierung der Verwirklichung eines Staatsziels vorzuziehen und die Möglichkeit zur Reduzierung solch unglaublichen Leids abzulehnen, ist ein klarer Verstoß gegen höherrangiges Recht. Wenn ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel so simpel übergangen werden kann, dann benötigen wir keine Verfassung mehr!“, lässt der Vorstand verlauten.

Am 20.05.2016 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil, nach dem das Kükenschreddern laut Rechtsprechung in NRW nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße, es läge aus wirtschaftlichen Aspekten schließlich ein vernünftiger Grund vor.

Kein überraschender Urteilsspruch – Die Große Koalition hat schließlich erst kürzlich erneut den wirtschaftlichen Profit über die Verbesserung des Tierschutzes gestellt und einmal mehr bewiesen, dass lobbyfreundliche Politik und Verfassungstreue nicht zusammen passen.

Autor:

Sandra Lück aus Velbert

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