Ein Gesetz für Ingeration

Bundestag beschließt Integrationsgesetz

„Das jetzt beschlossene Integrationsgesetz wird eine große Hilfe bei der Aufnahme von Flüchtlingen in den Städten des Kreises Mettmann sein“, ist Kerstin Griese überzeugt. „In vielen Gesprächen in Flüchtlingsunterkünften und mit Ehrenamtlichen, Wohlfahrtsverbänden und in den Kommunen ist mir geschildert worden, welche Herausforderungen auf uns warten. Dabei dürfen wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.“ Damals habe man gedacht, dass die so genannten Gastarbeiter nur vorübergehend in Deutschland sein werden. „Das war ein Fehler“, ist die SPD-Bundestagsabgeordnete überzeugt.

Die Integration in den Arbeitsmarkt sei Kernpfeiler für die gesellschaftliche Integration. „Ich habe mich deshalb besonders dafür eingesetzt, dass wir in Deutschland endlich ein Integrationsgesetz beschließen. Dieses sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, die auch der Wirtschaft dabei helfen, ihren Beitrag zu leisten, Flüchtlinge in Arbeit zu bringen.“ Ganz wichtig ist aus Kerstin Grieses Sicht, dass auch im Kreis Mettmann Asylsuchende ohne vorherige Vorrangprüfung eingestellt werden können. „Bisher musste immer erst geschaut werden, ob auch ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin den Job übernehmen könnte. Diese bürokratische Prozedur, die fast immer ergebnislos blieb, bleibt den Unternehmen jetzt erspart. Die Aussetzung der Vorrangprüfung wird nahezu in ganz NRW gelten, nur einige Ruhrgebietsstädte sind davon ausgenommen“, erläutert die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales.

„Damit Flüchtlinge nicht beschäftigungslos in den Unterkünften warten müssen, sondern einen sinnvollen Einstieg finden können, gibt es 100.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende, so Griese. „Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen.“ Außerdem werde das Gesetz eine „3+2-Regelung“ für geduldete Azubis einführen. „Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Damit schaffen wir Sicherheit auch für die Unternehmen, die sich für die Qualifizierung von Flüchtlingen einsetzen“, sagt Griese.

Autor:

Andre Tessadri aus Velbert

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