Rechentricks beim Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV)?

Foto: CDU-Bundeszentrale (über Wikipedia)
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Die Bundesregierung hat eine Reform nach Kassenlage vorgelegt. Das Ministerium hat so lange nach einem Verfahren gesucht, bis der Regelsatz (für die FDP) passend war. Bevor die EVS überhaupt ausgewertet war, hat Frau von der Leyen ihren Haushalt aufgestellt. Mehr Ausgaben für Arbeitslosengeld II war darin nicht vorgesehen. Jetzt ist es klar: Die Regelsätze sollten auch nicht steigen, vielmehr musste die neue Berechnungsgrundlage zu den alten Regelsätzen passen.

Es ist grundsätzlich in Ordnung, dass die spezielle Förderung von Kindern als Sachleistung gewährt werden soll, solange das Existenzminimum gesichert ist. Die Jobcenter haben aber wohl kaum die Kompetenz, den Bildungsbedarf von Kinder zu bemessen. Sie sind bereits mit ihren bestehenden Aufgaben und der Arbeitsvermittlung gut gefordert und häufig auch überfordert. An einer Verbesserung der Bildungseinrichtungen und der flächendeckenden Versorgung mit guten gebundenen Ganztagsschulen samt individueller Förderung für jedes Kind führt auch nach dieser Reform kein Weg vorbei.

Um fünf Euro will Ursula von der Leyen die Regelsätze für Erwachsene erhöhen, für Kinder gar nicht. Das ist eine Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils nach Kassenlage: Das Ministerium hat so lange nach einem Verfahren gesucht, bis der Regelsatz (für die FDP) passend war.

Der neue Regelsatz von 364.- Euro stand schon in dem "Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht)" vom 21.11.2008 - also noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zitat: "Für die Zwecke dieses Berichtes ist demzufolge von einer jahresdurchschnittlichen Regelsatzsteigerung in 2009 von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen. Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4 368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7 860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht."

Das fängt bei der Vergleichsgruppe an, deren Konsum Maßstab für die Höhe der Regelsätze ist. Haushalte, die in verdeckter Armut leben, wurden nicht aus der Vergleichsgruppe heraus gerechnet, da es laut Bundesregierung keine "empirischen Belege für eine nennenswerte Größenordnung dieses viel diskutierten Phänomens" gebe. Würden diese Haushalte ihren Anspruch auf Unterstützung wahrnehmen, dann müssten sie aus der Vergleichsgruppe ausgeschlossen werden. Sie sind einzig deshalb in der Vergleichsgruppe mit drin, weil sie auf Grundsicherung verzichtet haben. Das sieht offenbar auch die Bundesministerin so und umgeht das Problem, indem sie einfach behauptet, dass es keine verdeckt Armen gebe. Ihr Vorteil für die Berechnung: Die Vergleichsgruppe wird ärmer.

Frau von der Leyen hat die Ergebnisse der Berechnungen veröffentlicht. Den Weg dorthin nicht. Nur wenn dieser Weg offengelegt wird, kann tatsächlich von einer transparenten Ermittlung der Bedarfe – wie sie auch das Bundesverfassungsgericht gefordert hat - gesprochen werden. Erst anhand der konkreten Zahlen und der Rohdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) lässt sich sagen, ob die Bundesregierung durch Ausklammerung bestimmter Ausgabeposition getrickst hat.

Autor:

Holger Mrosek aus Voerde (Niederrhein)

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